Back to Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fachdienstleistungen

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fachdienstleistungen („AGB für Fachdienstleistungen“) gelten für diejenige Person oder Organisation („Kunde“ oder „Sie“), die von der jeweiligen vertragschließenden beauftragten Rechtspersönlichkeit von GoTo unter https://www.goto.com/company/legal/contracting-entities („GoTo“ oder „uns“oder „wir“) gemäß einer zwischen den Parteien miteinander vereinbarten Leistungsbeschreibung oder eines ähnlichen Dokuments („Leistungsbeschreibung“) Fachdienstleistungen erwirbt. Diese AGB für Fachdienstleistungen sind in alle Leistungsbeschreibungen einbezogen und bilden einen Teil von diesen. Sowohl auf den Kunden als auch auf GoTo kann in diesem Dokument einzeln als „Partei" und zusammen als „Parteien“ Bezug genommen werden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegt eine Leistungsbeschreibung den Bedingungen, auf die im zugrunde liegenden Bestelldokument („Bestellung“) verwiesen wird. Groß geschriebene Begriffe, die in diesem Dokument verwendet und nicht anderweitig definiert werden, haben die in der Bestellung dargelegte Bedeutung.

  1. Übersicht: Im Zusammenhang mit einer Bestellung haben Sie gewünscht, dass GoTo bestimmte Konfigurierungs- und Implementierungsdienstleistungen, wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung näher beschrieben, im Zusammenhang mit den Software-as-a-Service-Angeboten von GoTo („Fachdienstleistungen“) bereitstellt. Alle Fachdienstleistungen, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind, gelten als außerhalb des Leistungsumfangs liegend und einer separaten Ermittlung des Umfangs und einer zwischen den Parteien miteinander vereinbarten Leistungsbeschreibung, einschließlich der darin dargelegten zusätzlichen Kosten, unterliegend. Wir können diese AGB für Fachdienstleistungen zu gegebener Zeit aktualisieren (erkennbar am Datum der letzten Änderung) und sie können unter https://www.goto.com/company/legal/professional-services-terms eingesehen werden.
  2. Kundenmaterialien: Um die Fachdienstleistungen erbringen zu können, benötigen wir Zugang zu bestimmten Materialien, die im Eigentum des Kunden stehen oder von ihm separat lizenziert wurden, wie Inhaltsbibliotheken, Logos, Marken, Informationen, Einrichtungen, Software, gehostete Plattformen, APIs, Personal, Systeme und Infrastruktur („Kundenmaterialien“). Der Kunde behält das Eigentum an den Kundenmaterialien und gewährt GoTo eine beschränkte Lizenz für den Zugriff, die Nutzung und die Änderung der Kundenmaterialien, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, damit GoTo die Fachdienstleistungen erbringen kann. Der Kunde garantiert und sichert zu, dass er über alle Rechte und Einverständniserklärungen verfügt, die erforderlich sind, um die obengenannte Lizenz für GoTo bereitzustellen. Unsere Verpflichtung zur Erbringung der Fachdienstleistungen setzt voraus, dass Sie uns die Kundenmaterialien rechtzeitig zur Verfügung stellen.
  3. Projektmanagement und Kontrolle: Bei Bedarf, basierend auf dem Umfang der Leistungsbeschreibung, beauftragen wir einen Projektmanager mit der proaktiven Verwaltung und Kontrolle von Umfang und Budget des Projekts sowie der Leitung der Arbeit unserer Ressourcen. Wir erklären uns damit einverstanden, dass alle Mitarbeiter, die die Fachdienstleistungen durch oder im Namen von GoTo erbringen („Personal“), (i) entweder reguläre, Vollzeit- oder Teilzeitmitarbeiter oder Subunternehmer mit gültigen Arbeitsgenehmigungen in dem nach geltendem Recht erforderlichen Umfang sind (und bleiben werden) und (ii) an Vereinbarungen gebunden sind, die Verpflichtungen in Bezug auf geistiges Eigentum und Vertraulichkeit enthalten, die nicht weniger restriktiv sind als die hierin dargelegten. Wir behalten uns das alleinige Recht vor, das Personal auszuwählen, das die Fachdienstleistungen erbringt, und nach eigenem Ermessen Änderungen vorzunehmen. Wir haften vollumfänglich für die Leistungen dieses Personals, das die Fachdienstleistungen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung erbringt.
  4. Leistungen: Wir erbringen die Fachdienstleistungen professionell und fachgerecht gemäß unseren Standardverfahren und -methoden, wie sie in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind. Wenn der Kunde alle entsprechenden Honorare, die gemäß der Leistungsbeschreibung fällig sind, gezahlt hat, gewährt GoTo dem Kunden, für interne Geschäftszwecke des Kunden während der in der jeweiligen Bestellung festgelegten Bezugsdauer, eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht-unterlizenzierbare, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Leistungen (wie unten definiert), die von GoTo gegenüber dem Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Zugang des Kunden zu den entsprechenden GoTo-Software-as-a-Service-Angeboten, auf die sich die Leistungen beziehen, sowie die Nutzung derselben durch den Kunden, bereitgestellt werden. Vorbehaltlich des vorstehenden Lizenzrechtes (i) ist GoTo Eigentümer der Leistungen (mit Ausnahme der hierin enthaltenen Kundenmaterialien) und aller Rechte des geistigen Eigentums, die von oder im Namen GoTos bei der Erbringung der Fachdienstleistungen genutzt werden, darunter insbesondere alle Prozesse, alles Know-how, aller Code, alle Daten, Berichte und damit zusammenhängende Materialien (und Änderungen oder Derivate davon) und (ii) GoTo behält sich alle Rechte an den durchzuführenden Arbeiten und alle, in Unterabschnitt (i) oben beschriebenen, Rechte des geistigen Eigentums vor, die nicht ausdrücklich in diesem Dokument gewährt werden. Nichts, was in diesem Dokument enthalten ist, schränkt das Recht von GoTo ein, Dienstleistungen oder Produkte zu entwickeln, zu nutzen, zu vermarkten oder zu verkaufen, die den im Rahmen einer Leistungsbeschreibung erbrachten Leistungen oder Fachdienstleistungen ähnlich sind, oder diese Leistungen (mit Ausnahme von Kundenmaterialien, wie unten definiert) zu nutzen, um ähnliche Dienstleistungen für andere Zwecke, darunter insbesondere andere Projekte und Kunden, zu erbringen. „Leistungen“ bedeutet jedes materielle oder immaterielle Arbeitsprodukt, das von oder im Namen von GoTo bei der Erbringung der Fachdienstleistungen erstellt, konzipiert, entwickelt oder anderweitig generiert wird, einschließlich aller Änderungen oder Derivate davon, wie Dokumente, Berichte, Daten, Modelle, Prozesse, Software, Skripte, Analysen, Spezifikationen, Integrationen, APIs, Schnittstellen, Programme und andere Materialien und Ergebnisse.
  5. Abnahme und Abschluss: Es sei denn, es ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ausdrücklich angegeben, gelten alle Fachdienstleistungen als abgeschlossen, wenn wir Ihnen eine Mitteilung über den Abschluss der Fachdienstleistungen zukommen lassen, was mittels E-Mail erfolgen kann. In dem Umfang, in dem die Leistungen einer Überprüfung bedürfen, werden wir Sie nach freiem Ermessen oder wie dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart wurde, zum Zeitpunkt des Abschlusses informieren und ein Abnahmeformular bereitstellen. Sie haben nicht mehr als fünf Geschäftstage ab dem Zeitpunkt, an dem wir Ihnen diese Mitteilung zukommen lassen („Mitteilungsfrist“), (i) um entweder das Abnahmeformular zu unterzeichnen und an uns zurückzusenden, wobei ab diesem Zeitpunkt alle Fachdienstleistungen als abgeschlossen angesehen werden, oder (ii) uns alle Probleme des guten Glaubens oder Mängel an den Leistungen von wesentlicher Bedeutung mitzuteilen, die dazu führen, dass den in der Leistungsbeschreibung dargelegten technischen Angaben in erheblichen Umfang nicht entsprochen wird, dies unter der Voraussetzung, dass diese Mitteilung sachdienliche nähere Angaben enthält und an die in der Leistungsbeschreibung näher angegebene Kontaktperson innerhalb der Mitteilungsfrist schriftlich zugestellt wird, anderenfalls wird das Abnahmeformular als genehmigt angesehen und die Fachdienstleistungen sind abgeschlossen. Sie können diese Leistungen nur dann zurückweisen, wenn sie in erheblicher Art und Weise nicht die vereinbarten technischen Angaben einhalten, die in der Leistungsbeschreibung dargelegt sind. Im Falle der Mitteilung eines Mangels, wie in (ii) oben dargelegt, werden wir, wenn wir in unserem freien Ermessen feststellen, dass dieses Problem oder dieser Mangel von erheblicher Bedeutung und ein Ergebnis der Erbringung der Fachdienstleistungen ist, zumutbare Anstrengungen unternehmen, dieses Problem oder diesen Mangel zu beheben und die Leistungen erneut umgehend nach dem Erhalt dieser Mitteilung erneut zu liefern, wobei zu diesem Zeitpunkt die Fachdienstleistungen als abgeschlossen und abgenommen angesehen werden.
  6. Honorare und Zeitrahmen: Die Honorare für Fachdienstleistungen werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Bestellung festgelegt („Honorare“). Es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder der Bestellung angegeben, sind alle Honorare nicht rückerstattungsfähig, nicht kündbar und werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen Leistungsbeschreibung fällig. Zur Klarstellung: Lizenzgebühren oder sonstige Gebühren im Zusammenhang mit dem Zugriff auf GoTo-Software-as-a-Service-Angebote und die Nutzung derselben sind nicht im Honorar enthalten und sind zusätzlich zu diesem in Verbindung mit den Fachdienstleistungen zahlbar. Ein spezieller Zeitrahmen für den Abschluss der Fachdienstleistungen wird in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
  7. Allgemeine Annahmen: Unsere Verpflichtung zur Erbringung der Fachdienstleistungen ist abhängig von der Erfüllung folgender Verpflichtungen und Annahmen:
    1. Vor dem Beginn der Erbringung der Fachdienstleistungen werden Sie eine Person benennen, die als der Projektmanager des Kunden bekannt ist und die Befugnis haben wird, in Ihrem Namen in allen Sachfragen hinsichtlich der Leistungsbeschreibung zu handeln. Diese einzige Kontaktperson ist verantwortlich für die Abwicklung der gesamten Kommunikation zwischen Ihnen und uns und für die Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen, der Planung von Aktivitäten, der Planung von Interviews und der Erfassung und Verbreitung von Informationen. Die Pünktlichkeit der Kommunikation und anderer Aktivitäten wird sich direkt auf unsere Fähigkeit auswirken, vereinbarte Terminvorgaben einzuhalten.
    2. Sie stellen sicher, dass wir Zugriff auf die Konten haben, die den jeweiligen GoTo-Software-as-a-Service-Angeboten und allen damit verbundenen Infrastrukturen, Netzwerken und Einrichtungen zugeordnet sind.
    3. Wenn Arbeiten vor Ort erforderlich und in der Leistungsbeschreibung vereinbart sind, stellen Sie uns vor Ort einen Arbeitsbereich für das Personal zur Verfügung; dies umfasst den Zugang zu jedem erforderlichen Netzwerk, allen benötigten Servern und Druckern, einen Internetanschluss (zur Unterstützung einer Virtual Private Network-Verbindung) und ein funktionierendes Telefon.
    4. Projektverzögerungen, die sich aus Problemen mit kundeneigener (oder vom Kunden lizenzierter) Soft- oder Hardware ergeben, können zu zusätzlichen Honoraren führen, wenn der Zeitrahmen des Projekts durch diese Verzögerungen beeinflusst wird;
    5. Die Fachdienstleistungen werden während unserer normalen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ortszeit, mit Ausnahme der Feiertage) erbracht. Soweit Sie die Bereitstellung von Fachdienstleistungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten wünschen, können wir, wenn dies für uns nach billigem Ermessen akzeptabel ist, einen Änderungsauftrag, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, erteilen, der eine Erhöhung der geltenden Honorare beinhalten kann;
    6. Die Honorare sind unabhängig von Reise- oder sonstigen Spesen, die uns im Zusammenhang mit Arbeiten vor Ort entstehen, und damit verbundenen Kosten, die von uns gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.
    7. Sofern nicht ausdrücklich in einer Leistungsbeschreibung enthalten, (i) umfasst der Umfang der Fachdienstleistungen keine Systemadministrationsaktivitäten wie das Erstellen von Benutzerkonten, das Hinzufügen von Benutzern zu Gruppen, das Verwalten von Attribut-Lookup-Daten und verwandte Aktivitäten; (ii) bieten wir kein Hosting oder operativen Support für Middleware-Logik, Anwendungen oder verwandte Assets an.

Letzte Aktualisierung: Februar 2019 (2019.v1)