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GoTo Richtlinie zu Anfragen staatlicher Stellen

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Bei GoTo nehmen wir die Privatsphäre und die Sicherheit unserer Kunden und die ihrer Daten sehr ernst. Daher haben wir Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass wir die uns von unseren Benutzern anvertrauten Informationen vor einem rechtswidrigen Zugriff oder Eindringen schützen. Diese Richtlinie wurde erstellt, um eine größere Transparenz im Hinblick auf die Leitlinien zu schaffen, die von GoTo verwendet werden, um festzulegen, wie und wann wir Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, Behörden der nationalen Sicherheit und anderen Aufsichtsbehörden („Staatliche Stellen“) bearbeiten, die sich auf Informationen zu unseren Kunden, ihren Mitarbeitern und/oder deren Benutzern („Kundeninformationen“) beziehen.

Darüber hinaus ist es wichtig, anzumerken, dass diese Richtlinie zwar nicht speziell auf Anfragen nach Kundeninformationen abzielt, die sich aus privaten oder geschäftlichen Streitigkeiten ergeben, dass GoTo jedoch, soweit zutreffend, für solche Anfragen dieselben Vorsichtsmaßnahmen ergreift, die hierin angegeben sind.

 

Schutz von Kundeninformationen

Nach dem Eingang einer Anfrage einer Staatlichen Stelle nach Kundeninformationen zieht GoTo vor einer Antwort die folgenden Schritte in Erwägung:

  • Betroffene Person: GoTo ist der Ansicht, dass die Staatliche Stellen, wann immer dies möglich ist, zuerst versuchen sollten, die Informationen direkt vom Kunden oder Endbenutzer einzuholen, der das Subjekt der Untersuchung ist, bevor sie diese Informationen von GoTo anfordern.
  • Befugnis: GoTo wird nur dann Kundeninformationen zur Verfügung stellen, wenn die Staatliche Stelle nach geltendem Recht befugt ist, diese Informationen anzufordern. GoTo vertritt die Position, dass ohne eine gültige richterliche Anordnung, strafbewehrte Vorladung, Gerichtsverfügung oder einen entsprechenden gerichtlichen Prozess oder einen Notfall, die Kundeninformationen nicht der Staatlichen Stelle zur Verfügung gestellt werden.
  • Umfang: Wann immer dies möglich ist, wird GoTo versuchen, sicherzustellen, dass eine Anfrage nach Kundeninformationen auf einen klaren und angemessenen Umfang über ein bestimmtes Kundenkonto beschränkt ist, und zusätzliche Hintergrundinformationen anfordern, wenn die Art der Untersuchung nicht klar ist, und kann die Anfrage aus anderen Gründen zurückstellen. Falls GoTo Informationen zur Verfügung stellt, werden nur die Mindestmengen an Informationen bereitgestellt, die erforderlich sind, um der Forderung nachzukommen.
  • Mitteilung: Außer unter Umständen, unter denen GoTo von der Staatlichen Stelle die Anweisung bekommen hat, keine Mitteilung zu machen, dies GoTo untersagt ist oder es eindeutige Anzeichen für ein rechtswidrigen Verhalten oder das Risiko eines Schadens gibt, wird GoTo den Kunden über eine Anfrage informieren, bevor es Kundeninformationen offenlegt, sodass der Kunden zur Verfügung stehende Rechtsmittel ergreifen kann.

Informationen, die wir zur Verfügung stellen können

Die überwiegende Mehrheit der Anfragen, die wir erhalten, betrifft grundlegende Informationen über Kundenkonten in Verbindung mit Untersuchungen der Staatlichen Stelle in Bezug auf potenziellen Betrug, Gesetzesverstößen oder dem Verdacht, dass Übeltäter unsere Dienste möglicherweise unter Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen nutzen.

Die Kategorien von Kundeninformationen, die möglicherweise von GoTo gehostet und gespeichert werden, hängen davon ab, welche der von GoTo angebotenen Dienste genutzt werden. Wir bitten die Vertreter staatlicher Stellen höflichst darum, unsere Dienstleistungsangebote zu prüfen, bevor sie eine richterliche Anordnung, strafbewehrte Vorladung, Gerichtsverfügung oder einen entsprechenden gerichtlichen Prozess erstellen und vorlegen.

Informationen, die von den Staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden müssen

Vertreter Staatlicher Stellen werden darum gebeten, sicherzustellen, dass alle Anfragen nach Kundeninformationen dem Umfang nach angemessen und so genau zugeschnitten sind, dass sie nur um die Informationen nachsuchen, die sie zum Abschluss ihrer Untersuchung benötigen. Stellen Sie uns bitte so viele der folgenden Informationen wie möglich zur Verfügung. Dies hilft uns bei einer effektiven und zeitnahen Beantwortung:

  • E-Maildresse des Kunden: Die meisten Kundeninformationen werden durch die Verwendung der E-Mail-Adresse des Inhabers des Hauptkontos ausgewiesen. Daher ist die mit dem Konto zusammenhängende E-Mail-Adresse sehr hilfreich.
  • Rechnungsanschrift und/oder andere Kreditkarteninformationen: Unter bestimmten Umständen werden wir in der Lage sein, ein Konto auf der Grundlage der letzten vier Stellen der Kredit- oder Debitkarte, die zum Kauf des Dienstes verwendet wurde, und des Datums der Transaktion auszuweisen. Bitte beachten Sie, dass GoTo außer den letzten vier Stellen keine weiteren Informationen zu der Kredit- oder Debitkarte besitzt.
  • GoTo Dienst: Weisen Sie bitte den GoTo-Dienst aus, auf den sich das Ersuchen bezieht. Geben Sie darüber hinaus, wann immer dies möglich ist, Informationen in Bezug auf die Nutzung des angebotenen Dienstes an, wie zum Beispiel die Sitzungs-ID, die IP-Adresse, die Telefonnummer, die Meeting-ID, den Benutzernamen, den Inhaber des Hauptkontos usw.

Jede Anfrage muss zudem die Kontaktdaten des befugten Vertreters der Staatlichen Stelle beinhalten, einschließlich:

  • Name der Behörde
  • Name des Behördenvertreters und Ausweis-/Identifikationsnummer
  • E-Mail-Adresse des Dienstherrn des Behördenvertreters
  • Telefonnummer incl. Durchwahl des Behördenvertreters
  • E-Mail-Adresse des Behördenvertreters
  • Frist für Antwort

Wo eine Anfrage eingereicht werden kann

GoTo nimmt Anfragen Staatlicher Stellen per E-Mail unter subpoenas@GoTo.com oder für Grasshopper unter grasshoppersubpoenas@goto.com entgegen.

Auch wenn wir uns bereit erklären, Anfragen auf diese Weise zu akzeptieren, verzichten weder GoTo noch unsere Kunden auf jegliche rechtlichen Ansprüche, die sich aus dieser Gefälligkeit ergeben. Darüber hinaus müssen E-Mail-Anfragen von einer offiziellen E-Mail-Adresse der Staatlichen Stelle gestellt werden.

Internationale Anfragen

Alle Anfragen eine Staatlichen Stelle müssen gemäß den geltenden Gesetzen erfolgen und über offizielle Kanäle (z. B. eine ausgefertigte Anordnung, E-Mail-Adresse einer staatlichen Stelle usw.) gestellt werden. Darüber hinaus sind Anfragen auf einer angemessenen Rechtsgrundlage zu stellen, und es kann ein Ersuchen auf der Grundlage eines gegenseitigen Amtshilfeabkommens, ein Ersuchen eines Landes, das die Verpflichtungen gemäß dem U.S. CLOUD Act erfüllt, ein Rechtshilfeersuchen oder eine andere Form der Registrierung eines Urteils eines anderen Staates im Wohnsitzstaat der betroffenen Person erforderlich sein, um die Rechtsgrundlage der Anfrage festzulegen.

Wir werden alle internationale Anfragen staatlicher Stellen auf Länder- und Einzelfallbasis prüfen, um unsere lokalen gesetzlichen Verpflichtungen im Vergleich zu unseren Zusagen zur Förderung der Sicherheit und Privatsphäre der Anwender in Erwägung ziehen und abwägen zu können. Wir werden uns möglicherweise dafür entscheiden, auf Anfragen aus verschiedenen Ländern unterschiedlich zu reagieren, wenn diese Verpflichtungen im Widerspruch zum lokalen Recht stehen.