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Erklärung zu Open-Source-Software für GoTos Cloud-Dienste
Gewisse cloud-basierte Dienste von GoTo enthalten Programmcode von Drittanbietern, der an GoTo zur Verwendung und Weitergabe unter Open-Source-Lizenzen lizenziert wird. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Erklärungen und Haftungsausschlüsse in Verbindung mit dem Einsatz bestimmter Open-Source-Software durch GoTo in deren Diensten. Ungeachtet der Bedingungen und Bestimmungen Ihrer Lizenzvereinbarung mit GoTo, finden die Bedingungen bestimmter Open-Source-Lizenzen gegebenenfalls Anwendung auf Ihre Nutzung der GoTo-Software, wie im Folgenden dargelegt.
Diese Aufstellung von Open-Source-Programmcodes wurde unter Bezugnahme auf die Software von Drittanbietern zusammengestellt, die in die Dienste zu dem Zeitpunkt, an dem die Liste erstellt wurde, integriert war. Diese Liste kann zu gegebener Zeit aktualisiert werden und ist gegebenenfalls nicht vollständig. ALLE INFORMATION HIER WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ANGEGEBEN. GOTO UND IHRE LIEFERANTEN GEBEN KEINE VERSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, IM HINBLICK AUF DIESE AUFSTELLUNG ODER DEREN RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT ODER IN BEZUG AUF ERGEBNISSE, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER VERBREITUNG DER AUFSTELLUNG ERHALTEN WERDEN. DURCH DIE VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DIESER AUFSTELLUNG ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS GOTO AUF KEINEN FALL FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN KANN, DIE FOLGE DER NUTZUNG ODER DER VERBREITUNG DIESER AUFSTELLUNG SIND, DARUNTER INSBESONDERE SCHADENSERSATZ FÜR KONKRETE SCHÄDEN, MANGELFOLGESCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN ODER SONSTIGE UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE.
- Json.NET
http://james.newtonking.com/json
Copyright © 2007 James Newton-King
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - ZeroClipboard
https://github.com/zeroclipboard/zeroclipboard
Copyright © 2009-2014 Jon Rohan, James M. Greene
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - IEPNGfix
http://www.twinhelix.com
Copyright © 2004-2009 Angus Turnbull
Lizenziert unter der GNU General Public License Version 2.1, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.gnu.org/licenses/lgpl-2.1.html verfügbar ist. - jQuery
jQuery, jQueryUI, Copyright © 2009 John Resig http://jqueryui.com/
jQuery mousewheel, Copyright © 2006 2014 jQuery Foundation und andere Beitragsleistende, https://jquery.org/
jQuery timepicker, Copyright © 2009 Trent Richardson, http://trentrichardson.com/Impromptu/
jQuery.qrcode, Copyright © 2011 Jerome Etienne, http://jetienne.com
jQuery.mailcheck, Copyright © 2012 Received Inc, http://kicksend.com
jQuery.shapeshift, Copyright © 2012-2013 Scott Walter Elwood, https://github.com/McPants/jquery.shapeshift
jQuery.tablesorter, Copyright © Christian Bach, http://tablesorter.com/docs/
jQuery.placeholder, Copyright © Mathias Bynens, http://mathiasbynens.be/
jQuery.validation, Copyright © 2013 Jörn Zaefferer http://jqueryvalidation.org/
jQuery.fileDownload, Copyright © 2014 John Culviner https://github.com/johnculviner/jquery.fileDownload
jQuery lazy load, Copyright © Mika Tuupola http://www.appelsiini.net/projects/lazyload
Alle der Vorgenannten sind unter der MIT-Lizenz lizenziert, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist.jQuery.form, Copyright 2006-2013 © M. Alsup http://malsup.com/jquery/form/ (lizenziert unter den MIT- und GPL v.2 Lizenzen)
jQuery hashchange, Copyright © 2010 „Cowboy“ Ben Alman http://benalman.com/projects/jquery-hashchange-plugin/ (lizenziert unter den MIT- und GPL v.2 Lizenzen)
jQuery easing plugin, Copyright © 2008 George McGinley Smith http://gsgd.co.uk/sandbox/jquery/easing/ (lizenziert unter der BSD-Lizenz) - json2.js
http://www.json.org/
Copyright © 2002 JSON.org
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, unentgeltlich die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu benutzen, einschließlich und ohne Beschränkung dem Recht, sie zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen, und dies Personen, die diese Software erhalten, zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk werden in alle Kopien oder wesentlichen Teile der Software einbezogen.
Die Software soll für Gutes und nicht für Schlechtes genutzt werden.
DIE SOFTWARE WIRD AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE, DARUNTER INSBESONDERE DIE GARANTIEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG RECHTE DRITTER. DIE AUTOREN ODER COPYRIGHT-INHABER HAFTEN AUF KEINEN FALL FÜR EINEN ANSPRUCH, SCHADENSERSATZANSPRUCH ODER EINE SONSTIGE VERBINDLICHKEIT, SEI DIES IM RAHMEN EINER VERTRAGLICHEN TÄTIGKEIT, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER IN SONSTIGER WEISE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDERER VERWENDUNG DER SOFTWARE. - Jstorage
http://www.jstorage.info/
Copyright © 2010 - 2012 Andris Reinman, andris.reinman@gmail.com
jStorage ist lizenziert unter der Unlicense, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://unlicense.org/ verfügbar ist.
Dies ist eine kostenlose und unbelastete Software, die für das Gemeingut freigegeben wird.
Es steht jedermann frei, diese Software zu kopieren, zu verändern, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu verbreiten, sei es in der Form des Quellcodes oder in kompilierter Binärform, für alle kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecke und mit allen Mitteln. In Gerichtsbarkeiten, die Urheberrechtsgesetze kennen, weisen der Autor oder die Autoren dieser Software sämtliche Urheberrechte an der Software dem Gemeingut zu. Wir machen diese Zuweisung zum Vorteil der weiteren Öffentlichkeit und zum Nachteil unserer Erben und Rechtsnachfolger. Wir beabsichtigen, dass diese Zuweisung ein bewusster, ewiger Verzicht auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software nach dem Urheberrecht ist. DIE SOFTWARE WIRD AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE, DARUNTER INSBESONDERE DIE GARANTIEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG RECHTE DRITTER. DIE AUTOREN HAFTEN AUF KEINEN FALL FÜR EINEN ANSPRUCH, SCHADENSERSATZANSPRUCH ODER EINE SONSTIGE VERBINDLICHKEIT, SEI DIES IM RAHMEN EINER VERTRAGLICHEN TÄTIGKEIT, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER IN SONSTIGER WEISE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN VERWENDUNG DER SOFTWARE. - Knockout
https://github.com/thelinuxlich/knockout.model
Copyright © 2011 Alisson Cavalcante Agiani
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - MINIX 3
http://www.minix3.org/
Copyright © 1987,1997, 2006, Vrije Universiteit, Amsterdam, Niederlande Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung und Verwendung des MINIX 3 Betriebssystems im Quellformat oder in Binärform, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
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- Weder der Name der Vrije Universiteit noch die Namen der Autoren der Software noch der Beitragsleistenden dürfen ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Alle Abweichungen von diesen Bedingungen erfordern die vorherige, schriftliche Genehmigung des Ureberrechteinhabers.
Haftungsausschluss
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN, DEN AUTOREN UND DEN BEITRAGSLEISTENDEN AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT, DARUNTER INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE AUTOREN ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (DARUNTER INSBESONDERE DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. - Modernizr
http://modernizr.com/license/
Copyright © 2011-2014 Tim Wood, Iskren Chernev, Beitragsleistende zu Moment.js
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - MQTT-protocol-c
Copyright © 2014, Deoxxa Development
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEOXXA DEVELOPMENT AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT, DARUNTER INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST DEOXXA DEVELOPMENT HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (DARUNTER INSBESONDERE DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
- Require.js
Copyright © 2010-2014 The Dojo Foundation
RequireJS wird unter zwei Lizenzen freigegeben: die neue BSD und MIT. Sie können diejenige Lizenz auswählen, die am besten für Ihre Entwicklungsbedürfnisse geeignet ist. Der Text beider Lizenzen wird unten zur Verfügung gestellt und ist jeweils im Folgenden oder unterhttp://opensource.org/licenses/BSD-3-Clause und http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar. - NOTY
http://ned.im/noty/#/about
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - SWFObject
https://code.google.com/p/swfobject/
Copyright © 2007 Geoff Stearns, Michael Williams und Bobby van der Sluis
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - BlooDHounD bloody_crypto.swc
http://www.blooddy.by/en/crypto/
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - TaskDialog
https://github.com/yadyn/WPF-Task-Dialog
Copyright © Sean A. Hanley
Dieses Werk ist nach der Code Project Open License (CPOL) 1.02 lizenziert. Eine Kopie dieser Lizenz kann nachfolgend oder unter http://www.codeproject.com/info/cpol10.aspx eingesehen werden. - MVVM Hell Toolkit
http://mvvmlight.codeplex.com/
Copyright © 2009 - 2014 Laurent Bugnion
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - Ninject
Copyright ©2007-2012 Enkari, Ltd und die Beitragsleistenden zum Ninject Projekt.
https://github.com/ninject
Ninject ist für die Verwendung sowohl in Open-Source- und kommerziellen Umgebungen gedacht. Um seine Verwendung in so vielen Situationen wie möglich zu ermöglichen, ist Ninject zweifach lizensiert. Sie können wählen, Ninject entweder unter der Apache-Lizenz Version 2.0 (nachfolgend wiedergegeben oder unter http://www.apache.org/licenses/ verfügbar) oder der Microsoft Public Lizenz (Ms-PL) (nachfolgend wiedergegeben oder unter http://opensource.org/licenses/MS-PL verfügbar) zu nutzen. Diese Lizenzen sind im Wesentlichen identisch, aber sie werden ermutigt, beide zu beurteilen, um diejenige auszuwählen, welche am besten zu Ihrer beabsichtigten Nutzung passt. - MOQ
http://code.google.com/p/moq/
Copyright © 2007 Clarius Consulting, Manas Technology Solutions, InSTEDD
Lizenziert unter der Berkeley Software Distribution (BSD) 3-Clause Lizenz, die im Folgenden wiedergeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/BSD-3-Clause verfügbar ist. - libvpx/libwebm
http://www.webmproject.org/
Copyright © 2010 Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Softwarelizenz
Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
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- Weder der Name Google noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN INHABERN DER URHEBERRECHTE UND DEN MITWIRKENDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT; DARUNTER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (DARUNTER INSBESONDERE DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.
Gewährung zusätzlicher Immaterialgüterrechte (Patente)
„Diese Implementierungen“ bedeutet die urheberrechtlich schützbaren Werke, welche die von Google als Teil des WebM-Projektes vertriebenen WebM-Codecs implementieren.
Google gewährt Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche (mit Ausnahme dessen, was in diesem Abschnitt angegeben ist) Patentlizenz, um die Inhalte dieser Implementierungen von WebM zu erstellen, erstellt zu haben, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren, zu übertragen und in sonstiger Weise laufen zu lassen, zu verändern und zu verbreiten, wobei diese Lizenz nur auf diejenigen Ansprüche aus dem Patent Anwendung findet, die sowohl gegenwärtig im Eigentum Googles stehen als auch in der Zukunft erworben werden, die von Google lizenziert werden können (und) gegen die notwendigerweise durch diese Implementierungen von WebM verstoßen wird. Diese Gewährung beinhaltet keine Ansprüche, die nur infolge einer weiteren Abänderung dieser Umsetzungen verletzt werden. Sollten Sie oder Ihr Vertreter oder Ihr exklusiver Lizenznehmer die eine Patentstreitigkeit gegen eine Rechtspersönlichkeit einleiten oder anordnen oder sich mit dieser Einleitung einverstanden erklären (einschließlich Gegenforderung oder Widerklage in einem Gerichtsverfahren) und vorbringen, dass diese Implementierungen von WebM oder eines damit vereinigten Codes innerhalb dieser Implementierungen von WebM einen unmittelbaren oder beitragenden Verstoß gegen das Patent begründet oder einen Verstoß gegen das Patent veranlasst, dann enden alle Ihnen nach dieser Lizenz gewährten Patentrechte für diese Implementierungen von WebM zu dem Zeitpunkt, an dem dieser Rechtsstreit angestrengt wird. - Boost
http://www.boost.org/users/license.html
Copyright © Beman Dawes, Daniel Frey, David Abrahams, 2003-2004.
Copyright © 2004-2005 Rene Rivera
Boost Software-Lizenz - Version 1.0 - 17. Aug 2003
Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation (die „Software“) erhält, die von dieser Lizenz umfasst sind, unentgeltlich die Genehmigung erteilt, die Software ohne Einschränkung zu nutzen, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen und es Dritten, denen die Software verschafft wird, zu gestatten, dies zu tun, alles vorbehaltlich des Folgenden:
Die Urheberrechtsvermerke in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Gewährung einer Lizenz, diese Einschränkung und der folgende Haftungsausschluss müssen in allen vollständigen oder teilweisen Kopien der Software und in allen von der Software abgeleiteten Werken enthalten sein, es sei denn diese Kopien oder abgeleiteten Werke sind ausschließlich in der Form eines maschinenausführbaren Objektcodes, der durch einen Quellsprachenprozessor erzeugt wurde.
DIE SOFTWARE WIRD AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT, DARUNTER INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSMÄNGELFREIHEIT SOWIE DER NICHTVERLETZUNG RECHTE DRITTER. DIE INHABER DER URHEBERRECHTE ODER JEDER, DER DIE SOFTWARE VERTREIBT, HAFTEN AUF KEINEN FALL FÜR EINEN ANSPRUCH, SCHADENSERSATZANSPRUCH ODER EINE SONSTIGE VERBINDLICHKEIT, SEI DIES IM RAHMEN EINER VERTRAGLICHEN TÄTIGKEIT, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER IN SONSTIGER WEISE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDERER VERWENDUNG DER SOFTWARE. - libjpeg
http://ijg.org/
Copyright © 1991-1998 Thomas G. Lane
Lizenziert unter der Independent JPEG Group (IJG) License, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://svn.code.sf.net/p/libjpeg-turbo/code/trunk/README verfügbar ist. - libjpeg-turbo
http://www.libjpeg-turbo.org/
Copyright © 1991-2012 Thomas G. Lane, Guido Vollbeding.
libjpeg-turbo ist von drei kompatiblen Lizenzen im BSD-Stil umfasst:- Der Independent JPEG Group (IJG) License, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://svn.code.sf.net/p/libjpeg-turbo/code/trunk/README verfügbar ist.
- Die libjpeg-turbo-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://svn.code.sf.net/p/libjpeg-turbo/code/trunk/README-turbo.txt) verfügbar ist.
- Die libjpeg/SIMD-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://svn.code.sf.net/p/libjpeg-turbo/code/trunk/simd/jsimdext.inc verfügbar ist. Diese Lizenz ist eine Teilmenge der anderen beiden und sie gilt für die libjpeg-turbo-Erweiterungen.
- Libpng
http://www.libpng.org/pub/png/src/libpng-LICENSE.txt
Diese Kopie der libpng-Hinweise dient der Referenz. Sollte es Unstimmigkeiten zwischen dieser Kopie und den Hinweisen in der Datei png.h geben, die der libpng-Distribution beiliegt, so hat die Letztere Vorrang.
URHEBERRECHTSHINWEIS, HAFTUNGSAUSSCHLUSS und LIZENZ:
Sollten Sie libpng verändern, können Sie zusätzliche Hinweise gleich nach diesem Satz einfügen.
Dieser Code wird unter der libpng Lizenz veröffentlicht.Die libpng-Versionen 1.2.6, 15. August 2004 bis 1.6.16, 22. Dezember 2014, sind Copyright © 2004, 2006-2014 Glenn Randers-Pehrson, und werden mit demselben Haftungsausschluss und derselben Lizenz wie libpng-1.2.5 vertrieben, wobei die folgende Person zur Liste der mitwirkenden Autoren hinzugefügt wird: Cosmin Truta libpng Versionen 1.0.7, 1. Juli 2000, bis 1.2.5 - 3. Oktober 2002, sind
Copyright © 2000-2002 Glenn Randers-Pehrson, und werden mit demselben Haftungsausschluss und derselben Lizenz wie libpng-1.0.6 vertrieben, wobei folgende Personen zur Liste der mitwirkenden Autoren hinzugefügt werden:
Simon-Pierre Cadieux
Eric S. Raymond
Gilles Vollant
und der Haftungsausschluss wie folgt ergänzt wird:
Es gibt keine Garantie, dass wir keine Eingriffe in die Nutzung der Bibliothek durch Sie bzw. gegen Rechtsverstöße vornehmen. Es gibt keine Garantie, dass unsere Arbeit bzw. die Bibliothek Ihre spezifischen Zwecke oder Bedürfnisse erfüllen werden. Diese Bibliothek wird mit allen Fehlern bereitgestellt, und der Benutzer trägt das alleinige Risiko in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Leistung, Genauigkeit und Aufwand.libpng-Versionen 0.97, Januar 1998, bis 1.0.6, 20. März 2000, sind Copyright © 1998, 1999 Glenn Randers-Pehrson, und werden mit demselben Haftungsausschluss und derselben Lizenz wie libpng-0.96 vertrieben, wobei folgende Personen zur Liste der mitwirkenden Autoren hinzugefügt werden:
Tom Lane
Glenn Randers-Pehrson
Willem van Schaiklibpng-Versionen 0.89, Juni 1996, bis 0.96, May 1997, sind Copyright © 1996, 1997 Andreas Dilger
Mit demselben Haftungsausschluss und derselben Lizenz wie libpng-0.88 vertrieben, wobei folgende Personen zur Liste der mitwirkenden Autoren hinzugefügt werden:
John Bowler
Kevin Bracey
Sam Bushell
Magnus Holmgren
Greg Roelofs
Tom Tannerlibpng-Versionen 0.5, Mai 1995, bis 0.88, Januar 1996, sind Copyright © 1995, 1996 Guy Eric Schalnat, Group 42, Inc.
Im Sinne dieses Urheberrechts und der Lizenz gelten die „mitwirkenden Autoren“ als folgende Personengruppe:
Andreas Dilger
Dave Martindale
Guy Eric Schalnat
Paul Schmidt
Tim WegnerDie PNG-Referenzbibliothek wird ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt. Die mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. lehnen sämtliche Gewährleistungen, sowohl ausdrückliche als auch stillschweigende, ab; insbesondere Gewährleistungen der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Die mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. übernehmen keine Haftung für direkte, indirekte, zufällige, besondere, beispielhafte Schäden oder Folgeschäden, die möglicherweise aus der Nutzung der PNG-Referenzbibliothek resultieren, selbst wenn sie auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen worden sind.
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Die mitwirkenden Autoren und Group 42, Inc. gestatten ausdrücklich und kostenlos die Nutzung dieses Quellcodes als eine Komponente zur Unterstützung des PNG-Dateiformates bei kommerziellen Produkten und ermutigen zu dessen Nutzung. Sollten Sie diesen Quellcode in einem Produkt verwenden, ist keine namentliche Nennung erforderlich, würde aber begrüßt.
Eine „png_get_copyright“-Funktion steht für bequeme Nutzung bei Infoboxen und Ähnlichem zur Verfügung:
printf("%s",png_get_copyright(NULL));
Zudem wird das PNG-Logo (natürlich im PNG-Format) in den Dateien „pngbar.png“ und „pngbar.jpg (88x31) und „pngnow.png“ (98x31) zur Verfügung gestellt.
Libpng ist OSI Certified Open Source Software. OSI Certified Open Source ist ein Zertifizierungsmarke der Open Source Initiative.
Glenn Randers-Pehrson
glennrp at users.sourceforge.net
22. Dezember 2014 - zlib
http://www.zlib.net/zlib.html
Copyright © 1995-2013 Jean-loup Gailly und Mark Adler
Lizenziert unter der zlib-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.zlib.net/zlib_license.html verfügbar ist. - jsoncpp
http://jsoncpp.sourceforge.net/LICENSE
Der Quellcode der JsonCpp-Bibliothek sowie die begleitenden Unterlagen, Tests und Demoprogramme werden unter den folgenden Bedingungen lizensiert...
Der Autor (Baptiste Lepilleur) verzichtet ausdrücklich auf das Urheberrecht in allen Gerichtsbarkeiten, die diese Verzichtserklärung anerkennen. In diesen Gerichtsbarkeiten wird diese Software für das Gemeingut freigegeben.
In Gerichtsbarkeiten, die kein Eigentum des Gemeinguts anerkennen (z.B. Deutschland im Jahr 2010), ist diese Software Copyright © 2007-2010 von Baptiste Lepilleur und wird nach den Bedingungen der MIT-Lizenz freigegeben (siehe unten).
In Gerichtsbarkeiten, die das Eigentum des Gemeinguts anerkennen, kann der Nutzer dieser Software wählen, sie entweder als 1) Gemeingut, 2) nach den Bedingungen der MIT-Lizenz (siehe unten) oder 3) nach den dualen Gemeingut-/MIT-Lizenz-Bedingungen, wie sie hier beschrieben sind, nach seiner Wahl zu verstehen.
Die MIT-Lizenz kommt dem Gemeingut so nahe, wie eine Lizenz diesem kommen kann und sie wird in klaren, verständlichen und prägnanten Worten unter http://en.wikipedia.org/wiki/MIT_License beschrieben. - TinyXML
http://www.grinninglizard.com/tinyxmldocs/index.html
Lizenzinformationen sind unter http://www.zlib.net/zlib_license.html verfügbar. - MiniZip
http://www.winimage.com/zLibDll/minizip.html
Copyright © 1998-2010 Gilles Vollant, Version 1.1 64 Bit von: Mathias Svensson
Lizenziert unter der zlib-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.zlib.net/zlib_license.html verfügbar ist. - PJSIP
http://www.pjsip.org/
Lizenziert unter der GNU General Public License Version 2 oder später, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html verfügbar ist. Weiterhin wird die gesamte Software als Freeware zur persönlichen oder kommerziellen Nutzung ohne eine Verpflichtung von einer der beiden Parteien zur Verfügung gestellt. Der Autor übernimmt keine Verantwortung für Probleme, die durch die Nutzung dieser Software entstehen, obwohl gemeldete Fehler sobald als möglich beseitigt werden. Die Weiterverbreitung dieser Software ohne ausdrückliche Genehmigung ist NICHT gestattet. - WebRTC
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN INHABERN DER URHEBERRECHTE UND DEN MITWIRKENDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT; DARUNTER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (DARUNTER INSBESONDERE DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.
- OpenSSL
Copyright © 1998-2008 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten.
Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
- Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
- Alle Werbematerialien, in denen Funktionen oder der Einsatz dieser Software erwähnt werden, müssen folgende Erklärung beinhalten: „Dieses Produkt enthält vom OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL Toolkit entwickelte Software (http://www.openssl.org/).“
- Die Bezeichnungen „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. Für eine schriftliche Genehmigung setzen Sie sich bitte mit openssl-core@openssl.org in Verbindung.
- Die Bezeichnungen „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung dazu verwendet werden, von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. Für eine schriftliche Genehmigung setzen Sie sich bitte mit openssl-core@openssl.org in Verbindung.
- Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das OpenSSL Project weder den Namen „OpenSSL“ tragen noch diesen enthalten.
- Weiterverbreitungen jeglicher Art müssen folgende Erklärung beinhalten: „Dieses Produkt enthält vom OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL Toolkit entwickelte Software (http://www.openssl.org/).“
DIESE SOFTWARE WIRD VOM OpenSSL PROJECT OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT; DARUNTER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DAS OpenSSL PROJECT ODER SEINE MITWIRKENDEN HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (DARUNTER DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
- MAKVONotificationCenter
https://github.com/mikeash/MAKVONotificationCenter
Copyright © 2012 Gwynne Raskind
Alle Rechte vorbehalten.
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN INHABERN DER URHEBERRECHTE UND DEN MITWIRKENDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT; DARUNTER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (DARUNTER INSBESONDERE DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. - BlocksKit
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Copyright © 2011-2014 Zachary Waldowski, Alexsander Akers und die BlocksKit Beitragsleistenden
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, unentgeltlich die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu benutzen, einschließlich und ohne Beschränkung dem Recht, sie zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen, und dies Personen, die diese Software erhalten, zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk werden in alle Kopien oder wesentlichen Teile der Software einbezogen.
DIE SOFTWARE WIRD AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE, DARUNTER INSBESONDERE DIE GARANTIEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG RECHTE DRITTER. DIE AUTOREN ODER COPYRIGHT-INHABER HAFTEN AUF KEINEN FALL FÜR EINEN ANSPRUCH, SCHADENSERSATZANSPRUCH ODER EINE SONSTIGE VERBINDLICHKEIT, SEI DIES IM RAHMEN EINER VERTRAGLICHEN TÄTIGKEIT, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER IN SONSTIGER WEISE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDERER VERWENDUNG DER SOFTWARE. - PDColoredProgressView
https://github.com/pascalw/PDColoredProgressview
Copyright © 2009 Pascal Widdershoven
Lizenziert unter der MIT-Lizenz, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://opensource.org/licenses/MIT verfügbar ist. - Tortuga22-NinePatch
https://github.com/tortuga22/Tortuga22-NinePatch
Copyright © 2010 Tortuga 22, Inc.
Lizenziert unter der Apache License Version 2.0, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.apache.org/licenses/ verfügbar ist - Dropbox SDK
http://getdropbox.com/
Copyright © 2010 Dropbox (Evenflow, Inc.)
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Lizenziert unter der GNU General Public License Version 2.1 oder später, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.gnu.org/licenses/lgpl-2.1.html verfügbar ist. FFmpeg enthält jedoch verschiedene optionale Teile und Optimierungen, die unter der GNU General Public License Version 2 oder später lizenziert sind, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html verfügbar ist. Sollten diese Teile verwendet werden, so gilt die GPL für sämtliche FFmpeg-Komponenten. Bitte lesen Sie die Lizenztexte, um zu erfahren wie dies Programme betrifft, die auf FFmpeg basieren oder FFmpeg wiederverwenden. Gegebenenfalls sollte Sie sich auch die FAQ der GPL ansehen.
Bitte beachten Sie, das FFmpeg unter keinen anderen Lizenzbedingungen verfügbar ist, insbesondere keine proprietären / kommerziellen, nicht einmal gegen Bezahlung - Ogg Vorbis
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- Tremor
https://wiki.xiph.org/Tremor
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- SQLite
http://www.sqlite.org/
Der gesamte Programmcode und die gesamte Dokumentation von SQLite wurden von den Autoren dem Gemeingut zugeeignet. Alle Programmautoren und Vertreter der Unternehmen, für die sie arbeiten, haben eidesstattliche Erklärungen unterschrieben, dass sie ihre Beiträge dem Gemeingut zueignen und die Originale dieser unterschriebenen eidesstattlichen Erklärungen werden in einem feuersicheren Tresor am Hauptsitz von Hwaci verwahrt. Es steht jedermann frei, den originalen SQLite-Programmcode zu kopieren, zu verändern, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu verbreiten, sei es in der Form des Quellcodes oder in kompilierter Binärform für alle kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecke und mit allen Mitteln.
Der vorstehende Absatz gilt für den auszuliefernden Programmcode und die Dokumentation in SQLite - jene Teile der SQLite-Bibliothek, die Sie tatsächlich mit einer größeren Applikation bündeln und ausliefern. Einige Skripte, die als Teil des Build-Prozesses verwendet werden (z. B. die „configure“ Skripte, die von autoconf erzeugt werden), könnten unter andere Open-Source-Lizenzen fallen. Es gelangt allerdings nichts von diesen Build-Skripten in die endgültige auszuliefernden SQLite-Bibliothek, daher sollten die mit diesen Skripten verbundenen Lizenzen bei der Beurteilung Ihrer Rechte, die SQLite-Bibliothek zu kopieren und zu verwenden, keine Rolle spielen.
Der gesamte auszuliefernde Programmcode in SQLite wurde von Grund auf neu geschrieben. Von anderen Projekten oder aus dem offenen Internet wurde kein Programmcode übernommen. Jede Zeile des Programmcodes kann zum ursprünglichen Autor zurückverfolgt werden und von jedem dieser Autoren ist die Zueignung zum Gemeingut hinterlegt. Die Programmcodebasis von SQLite ist daher sauber und nicht mit lizenziertem Programmcode von anderen Projekten kontaminiert. - LibLZF
http://oldhome.schmorp.de/marc/liblzf.html
Copyright © 2000-2008 Marc Alexander Lehmann schmorp@schmorp.de
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1. Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
2. Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
DIE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT, DARUNTER INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZANSPRÜCHE ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFALL, DATENVERLUST UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Alternativ kann der Inhalt dieser Datei unter den Bedingungen der GNU General Public License („GPL“) Version 2 oder einer späteren Version verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen der GPL anstelle der oben stehenden gelten. Sollten Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Datei nur unter den Bedingungen der GPL erlauben wollen und Anderen nicht erlauben wollen, Ihre Version dieser Datei unter der BSD-Lizenz zu verwenden, dann zeigen Sie Ihre Entscheidung dadurch an, dass Sie die obenstehenden Bestimmungen löschen und durch den Vermerk und die anderen von der GPL geforderten Bestimmungen ersetzen. Wenn Sie die obenstehenden Bestimmungen nicht löschen, dann darf der Empfänger Ihre Datei entweder unter BSD oder unter GPL nutzen. - RegexKit
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- LZMA SDK
Das LZMA SDK ist gemeinfrei.
- PCRE - Perl Compatible Regular Expressions
- XPCOM
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http://en.wikipedia.org/wiki/Talk%3AXPCOM
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Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0, die im Folgenden wiedergegeben wird oder unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.html verfügbar ist - Android-Multitouch-Controller
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Mit Ausnahme des in diesem Vermerk aufgeführten soll der Name des Urheberrechtsinhabers ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch den Urheberrechtsinhabers nicht in der Werbung oder sonstwie verwendet werden, um den Verkauf, die Nutzung oder andere Verwendung der Software zu fördern. - libsrtp
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Jetty 9 (ebenso wie 7 und 8) ist doppelt lizenziert unter der Apache License 2.0 (nachfolgend oder unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.html verfügbar) und der Eclipse Public License 1.0 (nachfolgend oder unter https://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html verfügbar). Mit Ausnahme der in der Datei „NOTICE“ (http://git.eclipse.org/c/jetty/org.eclipse.jetty.project.git/plain/NOTICE.txt) aufgelisteten Ausnahmen kann Jetty für die kommerzielle Nutzung und den kommerziellen Vertrieb unter jeder der beiden Lizenzen verwendet werden.
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PCRE2 ist eine Funktionsbibliothek, um reguläre Ausdrücke zu unterstützen, deren Syntax und Semantik so nahe wie möglich an jenen der Programmiersprache Perl 5 sind.
Ausgabe 10 der PCRE2 wurde unter den Bedingungen der „BSD“-Lizenz veröffentlicht, wie nachfolgend angegeben. Die Dokumentation für PCRE2, im Ordner „doc“ bereitgestellt, wird unter den gleichen Bedingungen wie die Software selbst verteilt.
Die Grundfunktionen der Bibliothek sind in der Programmiersprache C geschrieben und haben keine Abhängigkeiten. Ein Just-in-Time-Compiler, der für die Optimierung der Mustervergleiche verwendet werden kann, ist ebenfalls in der Distribution enthalten. Dies ist eine optionale Funktion, die bei der Erzeugung der Bibliothek weggelassen werden kann.
- Apache-Lizenz
- Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder von Bearbeitungen eine Kopie dieser Lizenz übergeben; und
- Sie müssen veranlassen, dass geänderte Dateien auffällige Hinweise darauf enthalten, dass Sie die Dateien geändert haben; und
- Sie müssen in der Quell-Form aller von Ihnen verbreiteten Bearbeitungen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungsvermerke aus der Quell-Form des Werks beibehalten, ausgenommen jedoch die Vermerke, die zu keinem Teil der Bearbeitungen gehören.
- Wenn das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens „NOTICE“ (Vermerk) enthält, so müssen alle von Ihnen verbreiteten Bearbeitungen an mindestens einer der folgenden Stellen eine lesbare Kopie des in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungsvermerks enthalten, ausgenommen jedoch die Hinweise, die zu keinem Teil der Bearbeitungen gehören: in der Quell-Form oder Dokumentation, falls mit den Bearbeitungen bereitgestellt, oder in einer durch die Bearbeitungen erzeugten Anzeige, sofern und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und ändert die Lizenz nicht. Sie können den von Ihnen verbreiteten Bearbeitungen eigene Namensnennungsvermerke hinzufügen, zusätzlich oder ergänzend zu dem NOTICE-Text aus dem Werk, vorausgesetzt, dass diese zusätzlichen Namensnennungsvermerke nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können
- Die Berkeley Software Distribution (BSD) 3-Clause Lizenz
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- Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
- Weder der Name [des Projekts] noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Die Code Project Open License (CPOL)
- Definitionen:
- „Artikel“ bedeutet zusammengenommen alle vom Autor geschriebenen Artikel, die beschreiben, wie der Quellcode und die ausführbaren Daten des Werks durch einen Anwender genutzt werden können.
- „Autor“ bedeutet die Einzelperson oder den Rechtsträger, die bzw. der das Werk unter den Bedingungen der Lizenz anbietet.
- „Bearbeitung“ bedeutet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits bestehenden Werken basiert.
- „Ausführbare Dateien“ bezeichnen die ausführbaren Programme, Binärdateien, Konfigurations- und andere benötigte Datendateien, die im Werk enthalten sind.
- „Herausgeber“ bedeutet den Anbieter der Website, des Magazins, der CD-ROM, der DVD oder des anderen Mediums, von dem bzw. über das Sie das Werk erhalten haben.
- „Quellcode“ bezeichnet die Sammlung von Quellcode- und Konfigurationsdateien, die für die Erstellung der Ausführbaren Dateien verwendet werden.
- „Standardversion“ bezeichnet ein Werk, dass entweder nicht verändert wurde oder in Übereinstimmung mit der Zustimmung des Autors verändert wurde, wobei diese Zustimmung im freien Ermessen des Autors liegt.
- „Werk“ bezeichnet die durch den Herausgeber verteilte Sammlung von Dateien, darunter Quellcode, Ausführbare Dateien, Binärdateien, Datendateien, Dokumentation, Whitepapers sowie die Artikel.
- „Sie“ meint Sie, eine Einzelperson oder Rechtsträger, die/der das Werk nutzen und Ihre Recht unter dieser Lizenz auszuüben wünscht.
- Faire Nutzung/Recht der fairen Nutzung: Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, die aus „Fair-Use“, „Fair-Dealing“, „First-Sale“ oder anderen Begrenzungen der ausschließlichen Rechte des Inhabers der Urheberrechte nach den Gesetzen zum Schutz des Urheberrechts oder anderer Anwendung findender Gesetze stammenden Rechte zu vermindern, einzuschränken oder zu begrenzen.
- Lizenzerteilung: Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz räumt der Autor Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unbefristete (für die Dauer des Anwendung findenden Urheberrechts) Lizenz ein, die Rechte an dem Werk wie nachfolgend angegebenen zu nutzen:
- Sie können die Standardversion des Quellcodes oder der Ausführbaren Dateien in Ihren eigenen Anwendungen verwenden.
- Sie können Bug-Fixes, Portabilitäts-Fixes und andere Änderungen, die Sie aus der Public Domain oder vom Autor erhalten haben, verwenden Ein Werk, das in dieser Weise verändert wurde, wird immer noch als Standardversion betrachtet und unterliegt dieser Lizenz.
- Sie können andererseits Ihre Kopie dieses Werks (mit Ausnahme der Artikel) verändern, um eine Bearbeitung zu erzeugen, unter der Voraussetzung, dass Sie in jeder Datei einen deutlichen Hinweis aufnehmen, der angibt wann und wo Sie die Datei geändert haben
- Sie können die Standardversion der Ausführbaren Dateien und des Quellcodes oder der Bearbeitungen zusammen mit anderen (möglicherweise kommerziellen) Programmen als Teil einer größeren (möglicherweise kommerziell) Softwaredistribution verteilen.
- Die vom Autor in jedweder Form veröffentlichten Artikel, dürfen ohne die Zustimmung des Autors nicht verteilt oder nochmals veröffentlicht werden. Die Autoren behalten das Urheberrecht an diesen Artikeln. Sie dürfen die Ausführbaren Dateien und den Sourcecode entsprechend dieser Lizenz nutzten, aber Sie dürfen die Artikel, ohne das vorherige schriftliche Einverständnis des Autors, nicht erneut posten oder veröffentlichen
Alle Subroutinen oder Module, die von Ihnen geliefert und mit dem Quellcode oder den Ausführbaren Dateien dieses Werkes verbunden werden, werden nicht als Teil dieses Werkes angesehen und werden nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegen. - Patentlizenz: Vorbehaltlich den Bedingungen und Bestimmungen dieser Lizenz gewährt Ihnen hiermit jeder Autor eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche (ausgenommen gemäß den Angaben in diesem Abschnitt) Patentlizenz, um das Werk herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, es zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.
- Einschränkungen: Die oben in Abschnitt 3 gewährte Lizenz wird ausdrücklich vorbehaltlich und beschränkt durch die folgenden Einschränkungen gewährt:
- Sie stimmen zu, keine der ursprünglichen Urheberrechts-, Patent-, Warenzeichen- und Namensnennungsvermerke und zugehörigen Haftungsausschlüsse, die im Quellcode oder den Ausführbaren Dateien enthalten sein können, zu entfernen
- Sie stimmen zu, nicht damit zu werben oder in irgendeiner Art und Weise anzudeuten, dass dieses Werk ein Erzeugnis von Ihnen selbst ist.
- Der Name des Autors darf nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Autors zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von diesem Werk abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Sie stimmen zu, kein Teil des Werkes zu verkaufen, zu verpachten oder zu vermieten. Dies hindert Sie nicht daran, das Werk oder einen Teil des Werks in eine größere Softwaredistribution zu integrieren, die selbst verkauft wird. Das Werk kann jedoch nicht für sich alleine verkauft, verpachtet oder vermietet werden.
- Sie dürfen die Ausführbaren Dateien und den Quellcode nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten und Sie müssen entweder eine Kopie dieser Lizenz oder den Uniform Resource Identifier hierfür jeder Kopie der Ausführbaren Dateien oder des Quellcodes, die Sie verteilen, beifügen und sicherstellen, dass jeder, der diese Ausführbaren Dateien oder Quellcodes erhält, zustimmt, dass die Bedingungen dieser Lizenz für diese Ausführbaren Dateien und/oder Quellcodes gelten. Sie dürfen keine Bedingungen für das Werk anbieten oder aufdrängen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der Rechte des Empfängers hiernach ändern oder einschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie dürfen keine Vermerke ändern, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss für Garantien beziehen. Sie dürfen die Ausführbaren Dateien oder den Quellcode nicht mit technischen Mitteln vertreiben, die den Zugriff auf oder die Nutzung des Werks in einer mit den Bedingungen dieser Lizenz unvereinbaren Art und Weise kontrollieren.
- Sie stimmen zu, das Werk nicht für illegale, unmoralische oder unangemessene Zwecke oder auf Seiten, die illegales, unmoralisches oder unangemessenes Material enthalten, zu verwenden. Das Werk unterlieft den geltenden Exportgesetzen. Sie stimmen zu, nach Ihrem Erhalt des Werkes alle diese Gesetze und Regelungen einzuhalten, die auf das Werk Anwendung finden können.
- Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschluss: DIESES WERK WIRD AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE ES IST), „WHERE IS“ (WO ES IST) UND „AS AVAILABLE“ (SOFERN VERFÜGBAR) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN WERDEN ABGELEHNT. SIE, DER ANWENDER, ÜBERNEHMEN ALLE RISIKEN SEINER ANWENDUNG, DARUNTER URHEBERRECHTS- UND PATENTVERLETZUNG, EIGNUNG USW. DER AUTOR LEHNT AUSDRÜCKLICH FÜR ALLE AUSDRÜCKLICHEN, IMPLIZIERTEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDE VERANTWORTUNG AB, DARUNTER INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ODER GEWÄHRLEISTUNGEN DER RECHTSMÄNGELFREIHEIT SOWIE DER NICHTVERLETZUNG RECHTE DRITTER ODER DASS DAS WERK (ODER IRGENDEIN TEIL DAVON) RICHTIG, NÜTZLICH, FEHLERFREI ODER FREI VON VIREN IST. JEDES MAL WENN SIE DAS WERK ODER BEARBEITUNGEN VERTEILEN, MÜSSEN SIE DIESEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS WEITERGEBEN.
- Haftungsfreistellung Sie stimmen zu, den Autor und den Herausgeber zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten vor allen Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Schadenersatzansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen (darunter angemessene Rechts- oder Anwaltsgebühren), die aus Ihrer Nutzung des Werkes resultieren oder sich darauf beziehen.
- Haftungsbeschränkung: AUSSER IN DEM DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERTEM UMFANG WERDEN DER AUTOR ODER DER HERAUSGEBER IHNEN GEGENÜBER, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, IN KEINEM FALL HAFTBAR SEIN FÜR KONKRETE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, MANGELFOLGESCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER SCHADENERSATZFORDERUNGEN MIT STRAFCHARAKTER, DIE AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKES ODER SONSTWIE ERWACHSEN, SELBST WENN DER AUTOR ODER DER HERAUSGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS ODER EINER SOLCHEN SCHADENSERSATZFORDERUNG HINGEWIESEN WURDEN.
- Kündigung:
- Nach jedweder Verletzung einer Bedingung dieser Lizenz durch Sie wird diese Lizenz automatisch gekündigt und alle hierunter verliehenen Rechte werden beendet. Die Lizenz von Einzelpersonen oder Rechtsträgern die von Ihnen Bearbeitungen unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch unter der Voraussetzung nicht gekündigt, dass diese Einzelpersonen oder Rechtsträger sich vollständig konform zu dieser Lizenz verhalten. Die Abschnitte 1, 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 überdauern eine Kündigung dieser Lizenz.
- Sollten Sie wegen der Verletzungen des Urheberrechts, eines Patents, eines Warenzeichens oder anderer Rechte einen Beitragsleistenden wegen Rechtsverletzungen verklagen, von denen Sie behaupten, das sie durch das Werk verursacht werden, dann wird Ihre Lizenz von diesem Beitragsleistenden für das Werk automatisch beendet.
- Vorbehaltlich der obigen Bedingungen und Bestimmungen ist diese Lizenz unbefristet (für die Dauer des Anwendung findenden Urheberrechts). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Autor das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verteilung des Werks jederzeit zu beenden; jedoch mit der Maßgabe, dass eine solche Wahl nicht dazu dienen wird, diese Lizenz zu entziehen (oder eine andere Lizenz, die unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt wurde oder zu erteilen ist), und diese Lizenz bleibt in voller Kraft und Wirkung, es sei denn sie wird wie oben angeben gekündigt.
- Herausgeber Die Vertragsparteien bestätigen hiermit, dass der Herausgeber unter keinen Umständen in Bezug auf den Gegenstand dieser Lizenz verantwortlich oder dafür haftbar ist. Der Herausgeber übernimmt keine irgendwie geartete Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Werk und ist Ihnen oder einem Dritten gegenüber gleich auf welcher Rechtsgrundlage für Schäden jedweder Art nicht haftbar, darunter insbesondere allgemeine und konkrete Schäden, Folge- und Nebenkosten oder Mangelfolgeschäden, die in Verbindung mit dieser Lizenz entstehen. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung damit aufzuhören, das Werk für Sie verfügbar zu machen.
- Verschiedenes
- Diese Lizenz unterliegt den Gesetzen am Ort des Hauptsitzes des Autors oder sollte der Autor eine Privatperson sein, den Gesetzen am Ort des Hauptwohnsitzes des Autors.
- Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach anwendbaren Recht ungültig oder nicht einklagbar sein, dann betrifft dies nicht die Gültigkeit oder Einklagbarkeit des Rests der Bedingungen dieser Lizenz und ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien zu dieser Lizenz wird diese Bestimmung in dem Mindestumfang verbessert, der nötig ist, um diese Bestimmung gültig und einklagbar zu machen.
- Keine Bestimmung dieser Lizenz gilt als abbedungen und kein Verstoß als genehmigt solange die von dem Verzicht oder dem Verstoß betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
- Diese Lizenz ist die gesamte Vereinbarung der Vertragsparteien in Bezug auf das hierin lizenzierte Werk. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf das Werk, die nicht hierin angegeben sind. Durch zusätzliche Bestimmungen, die in Ihren Mitteilungen enthalten sein könnten, wird der Autor nicht gebunden. Nur mit einer beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Autor darf diese Lizenz geändert werden.
- Eclipse Public License - v 1.0
- im Fall des ursprünglichen Beitragsleistenden den ursprünglichen Programmcode und die ursprüngliche Dokumentation, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden, und
- im Fall jedes nachfolgenden Beitragsleistenden:
- Änderungen an dem Programm, und
- Erweiterungen des Programms;
insofern diese Änderungen und/oder Erweiterungen des Programms von dem bestimmten Beitragsleistenden stammen und verteilt werden. Ein Beitrag ‚stammt‘ von einem Beitragsleistenden wenn er dem Programm von dem Beitragsleistenden selbst oder jemand, der im Namen des Beitragsleistenden handelt, hinzugefügt wurde. Beiträge fügen dem Programm keine Erweiterungen zu, die: (i) eigenständige Softwaremodule sind, die zusammen mit dem Programm unter ihrer eigenen Lizenzvereinbarung verteilt werden und (ii) keine Bearbeitungen des Werks sind. - Vorbehaltlich den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt hiermit jeder Beitragsleistende dem Empfänger eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Anfertigung von Bearbeitungen, zur öffentlichen Ausstellung, öffentlichen Aufführung, Verbreitung und Unterlizenzierung des Beitrags des Beitragsleistenden, wenn überhaupt, und derartiger Bearbeitungen in Quell- oder Objekt-Form.
- Vorbehaltlich den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt hiermit jeder Beitragsleistende dem Empfänger eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter Lizenzierten Patenten zur Herstellung, zur Nutzung, zum Verkauf, zum Anbieten für den Verkauf, zur Einfuhr und zur sonstigen Übertragung des Beitrags des Beitragsleistenden, wenn überhaupt, in Quell- oder Objekt-Form. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags mit dem Programm, falls zu dem Zeitpunkt an dem der Beitrag vom Beitragsleistenden hinzugefügt wird die Hinzufügung des Beitrages dazu führt, dass die Kombination durch die Lizenzierten Patente abzudecken ist. Die Patentlizenz ist auf andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten, nicht anwendbar. Durch diese Vereinbarung wird keine Hardware schlechthin lizenziert.
- Der Empfänger hat dafür Verständnis, dass auch wenn jeder Beitragsleistende die in dieser Vereinbarung aufgeführten Lizenzen gewährt, von keinem Beitragsleistenden Zusicherungen gegeben werden, dass das Programm weder Patent- noch andere Rechte des geistigen Eigentums eines anderen Rechtsträgers verletzt. Jeder Beitragsleistende übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche, die von einem anderen Rechtsträger auf der Grundlage der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgebracht werden. Als Bedingung für die Ausübung der in dieser Vereinbarung gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt hiermit jeder Empfänger die alleinige Verantwortung dafür, andere benötigte Rechte, wenn überhaupt, des geistigen Eigentums sicherzustellen. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz von dritter Seite erforderlich ist, um dem Empfänger die Verteilung des Programms zu ermöglichen, dann ist es die Pflicht des Empfängers diese Lizenz vor der Verteilung des Programms zu erwerben.
- Jeder Beitragsleistende gewährleistet, dass er nach seinem Kenntnisstand über genügende Urheberrechte an dem Beitrag verfügt, sofern überhaupt, um die in dieser Vereinbarung dargelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.
- diese den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht; und
- seine Lizenzvereinbarung:
- im Namen aller Beitragsleistenden alle Garantien und Beschaffenheiten, ausdrückliche und implizite, einschließlich der Garantien oder Bedingungen der Rechtsmängelfreiheit und Nichtverletzung der Rechte Dritter, sowie der implizierten Garantien oder Bedingungen der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und der Eignung für einen speziellen Zweck wirksam ausschließt;
- im Namen aller Beitragsleistenden jede Haftung für Schadensersatzforderungen, darunter für direkte, indirekte, konkrete, Folge- und Nebenkosten sowie Mangelfolgeschäden wie etwa entgangenen Gewinn, wirksam ausschließt;
- angibt, dass alle Bestimmungen, die sich von dieser Vereinbarung unterscheiden, nur von dem Beitragsleistenden und nicht von einem Dritten angeboten werden; und
- angibt, dass der Quellcode für das Programm bei dem Beitragsleistenden verfügbar ist und wie dieser in einer vernünftigen Art und Weise oder mittels eines Mediums, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, bezogen werden kann.
- muss es gemäß dieser Vereinbarung verfügbar sein; und
- muss eine Kopie dieser Vereinbarung in jeder Kopie des Programms enthalten sein.
- GNU General Public License, Version 2
- Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
- Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
- Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, dass es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
- Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss. Oder:
- Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch das physikalische Zugänglichmachen des Quelltextes anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder
- Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
- GNU General Public License, Version 2.1
- Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine Software-Bibliothek sein.
- Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der Dateien hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
- Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
- Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle stützt, die von einem die Funktionseinheit nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss, ohne dass sie als Argument übergeben werden muss, wenn die Funktionseinheit angesprochen wird, dann müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, sicherzustellen, dass die betreffende Funktionseinheit auch dann noch funktioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle nicht bietet, und dass sie den sinnvoll bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch ausführt.
- Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek aus, und zwar einschließlich jeglicher in dem Werk angewandter Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss); und wenn das Werk ein ausführbares, mit der Bibliothek gelinktes Programm ist, dann liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek nutzt“, in Form von Objektcode und/oder Quelltext, so dass der Benutzer die Bibliothek verändern und dann erneut linken kann, um ein verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien in der veränderten Bibliothek verändert, nicht notwendigerweise in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu compilieren, um die veränderten Definitionen zu benutzen.)
- Benutzen Sie einen geeigneten „shared-library-Mechanismus“ zum Linken mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der erstens während der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu kopieren, und der zweitens auch mit einer veränderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche installiert, richtig funktioniert, solange die veränderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
- Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben Benutzer die oben in Paragraph 6, Absatz (a) genannten Materialien zu Kosten, welche die reinen Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
- Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt, dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.
- Sie vergewissern sich, dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.
- Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werks mit, die nicht mit irgendwelchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk muss unter den Bedingungen der obigen Paragraphen weitergegeben werden.
- Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter Stelle auf die Tatsache hin, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und erklären Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte Form desselben Werks finden kann.
- Independent JPEG Group (IJG) License
- libjpeg-turbo Lizenz
- Die Herkunft der Software darf nicht falsch angegeben werden und Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Sollten Sie diese Software in einem Produkt verwenden, ist keine namentliche Nennung erforderlich, würde aber begrüßt.
- Geänderte Quellcodeversionen müssen als solche klar gekennzeichnet werden und dürfen nicht falsch als Originalcode angegeben werden.
- Dieser Vermerk darf in keiner Verteilung der Quellen entfernt oder verändert werden.
- libjpeg-turbo/SIMD Lizenz
- Die Herkunft der Software darf nicht falsch angegeben werden und Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Sollten Sie diese Software in einem Produkt verwenden, ist keine namentliche Nennung erforderlich, würde aber begrüßt.
- Geänderte Quellcodeversionen müssen als solche klar gekennzeichnet werden und dürfen nicht falsch als Originalcode angegeben werden.
- Dieser Vermerk darf in keiner Verteilung der Quellen entfernt oder verändert werden.
- Microsoft Public License
- Definitionen: Die Begriffe „vervielfältigen“, „Vervielfältigung“ „Bearbeitung“ und „Verteilung“ haben hier die selbe Bedeutung wie nach US-amerikanischem Urheberrecht. Ein „Beitrag“ ist die ursprüngliche Software oder jedwede Ergänzung oder Änderung der Software. Ein „Beitragsleistender“ ist jede Person, die ihren Beitrag gemäß dieser Lizenz verteilt. „Lizenzierte Patente“ sind die Patentansprüche eines Beitragsleistenden, die sich unmittelbar auf seinen Beitrag beziehen.
- Gewährung von Rechten (A) Urheberrechtliche Gewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbestimmungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Beitragsleistende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz, seinen Beitrag zu vervielfältigen, Bearbeitungen seines Beitrags anzufertigen und seinen Beitrag oder jede Bearbeitung, die Sie anfertigen, zu verteilen. (B) Patentrechtliche Gewährung - Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbestimmungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Beitragsleistende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz gemäß seiner lizenzierten Patente die Nutzung, den Verkauf, das Angebot zum Verkauf, den Import und/oder die sonstige Verfügung seines Beitrags zur Software oder Bearbeitungen seines Beitrages zur Software durchzuführen oder durchführen zu lassen.
- Bestimmungen und Beschränkungen (A) Keine Warenzeichenlizenz - Diese Lizenz gewährt Ihnen kein Recht den Namen, das Logo oder die Warenzeichen des Beitragsleistenden zu verwenden. (B) Sollten Sie wegen der Verletzungen eines Patents einen Beitragsleistenden wegen Rechtsverletzungen verklagen, von denen Sie behaupten, das sie durch die Software verursacht werden, dann endet Ihre Lizenz von diesem Beitragsleistenden für die Software automatisch. (C) Falls Sie irgendeinen Teil der Software verteilen, müssen Sie jeden Urheberrechts-, Patent-, Warenzeichen- und Zuschreibungsvermerk beibehalten, der in der Software vorhanden ist. (D) Falls Sie irgendeinen Teil der Software in Quellcodeform verteilen, dürfen Sie dies gemäß dieser Lizenz nur, wenn Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz Ihrer Verteilung beifügen. Falls Sie irgendeinen Teil der Software in kompilierter oder Objektform verteilen, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz, die diese Lizenz einhält. (E) Die Software wird lizenziert so wie sie ist („as-is“). Sie tragen das Risiko ihrer Nutzung. Die Beitragsleistende erklären keine ausdrücklichen Gewährleistungen, Garantien oder Beschaffenheiten. Sie haben gegebenenfalls zusätzliche Verbraucherrechte gemäß Ihrer lokalen Gesetze, die diese Lizenz nicht ändern kann. In dem Maße, das unter Ihren örtlich anwendbaren Gesetzen zulässig ist, schließen die Beitragsleistenden die impliziten Garantien der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung Rechte Dritter aus.
- Die MIT-Lizenz
- Winpcap Driver License
- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
- Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
- Weder der Name des Politecnico di Torino, CACE Technologies noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
- Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
- Alle Werbematerialien, in denen Funktionen oder der Einsatz dieser Software erwähnt werden, müssen folgende Erklärung beinhalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Lawrence Berkeley Laboratory und deren Beitragsleistenden entwickelt wurde.“
- Weder der Name der Universität noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
- Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
- Alle Werbematerialien, in denen Funktionen oder der Einsatz dieser Software erwähnt werden, müssen folgende Erklärung beinhalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von der Kungliga Tekniska Hösgskolan und deren Beitragsleistenden entwickelt wurde.“
- Weder der Name der Universität noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
- Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
- Alle Werbematerialien, in denen Funktionen oder der Einsatz dieser Software erwähnt werden, müssen folgende Erklärung beinhalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von Yen Yen Lim und der North Dakota State University entwickelt wurde..“
- Der Name des Autors darf nicht ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
- Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
- Weder der Name des Projekts noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
- Die zlib-Lizenz
- Die Herkunft der Software darf nicht falsch angegeben werden und Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Sollten Sie diese Software in einem Produkt verwenden, ist keine namentliche Nennung erforderlich, würde aber begrüßt.
- Geänderte Quellcodeversionen müssen als solche klar gekennzeichnet werden und dürfen nicht falsch als Originalcode angegeben werden.
- Dieser Vermerk darf in keiner Verteilung der Quellen entfernt oder verändert werden.
-
Qt Development Frameworks,
Copyright © The Qt Company
Lizenziert unter der GNU Lesser General Public License v3.0., die hier verfügbar ist.
Der Qt-Quellcode kann hier eingesehen werden.
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen:
„Lizenz“ bedeutet die Bedingungen und Bestimmungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie in den Abschnitten 1-9 dieses Dokuments definiert.
„Lizenzgeber“ bedeutet den Inhaber des Urheberrechts oder den vom Inhaber des Urheberrechts ermächtigten Rechtsträger, der die Lizenz gewährt.
„Rechtspersönlichkeit“ bedeutet die Vereinigung des handelnden Rechtsträger und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (i) das Vermögen die Führung oder Leitung der Einheit direkt oder indirekt, gleich ob auf vertraglicher Basis oder anders, zu bewirken, oder (ii) Eigentum von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile, oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dem Rechtsträger.
„Sie“ (oder „Ihr“) bedeutet eine Privatperson oder Rechtspersönlichkeit, welche die mit dieser Lizenz gewährten Rechte ausübt.
„Quell“-Form bedeutet die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen und beinhaltet insbesondere Softwarequellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
„Objekt“-Form bedeutet jede Form, die aus der mechanischen Umwandlung oder Übersetzung einer Quell-Form entsteht, darunter insbesondere kompilierter Objektcode, erzeugte Dokumentation und Umwandlungen zu anderen Medientypen. „Werk“ bedeutet das Urheberwerk, gleich ob in Quell- oder Objekt-Form, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen im Werk enthaltenen oder daran angehängten Urheberrechtsvermerk angegeben wird (im Anhang wird nachfolgend ein Beispiel bereitgestellt).
„Bearbeitung“ bedeutet ein Werk, gleich ob in Quell- oder Objekt-Form, das auf dem Werk beruht (oder davon abgeleitet wurde) und bei dem die redaktionelle Überarbeitung, Ergänzungen, Weiterentwicklungen oder sonstigen Änderungen als Ganzes gesehen ein Urheberwerk darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhaltet Bearbeitung keine Werke die vom Werk und dessen Bearbeitungen trennbar sind oder lediglich zu den Schnittstellen des Werkes und der Bearbeitungen verlinken (oder per Name-Binding damit verbinden).
„Beitrag“ bedeutet jedes Urheberwerk, einschließlich der Originalversion des Werks und jeglicher Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Werk sowie Bearbeitungen des Werks, das der Inhaber des Urheberrechts oder eine Privatperson oder Rechtspersönlichkeit, die zur Einreichung im Auftrag des Urheberrechtsinhabers befugt ist, dem Lizenzgeber bewusst zur Aufnahme in das Werk einreicht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „eingereicht“ jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Mitteilung, die an den Lizenzgeber oder seine Beauftragten zu Erörterung und Verbesserung des Werks übermittelt wird, insbesondere Mitteilungen über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Issue-Tracking-Systeme; ausgeschlossen sind jedoch Mitteilungen, die vom Inhaberhaber des Urheberrechts deutlich sichtbar als „Kein Beitrag“ gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich entsprechend bezeichnet sind.
„Beitragsleistender“ bedeutet den Lizenzgeber und jede Privatperson oder Rechtspersönlichkeit in deren Namen der Lizenzgeber einen nachfolgend mit dem Werk verbundenen Beitrag erhält.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz: Vorbehaltlich den Bedingungen und Bestimmungen dieser Lizenz gewährt Ihnen hiermit jeder Beitragsleistende eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Anfertigung von Bearbeitungen, zur öffentlichen Ausstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und derartiger Bearbeitungen in Quell- oder Objekt-Form.
3. Gewährung einer Patentlizenz: Vorbehaltlich den Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen hiermit jeder Beitragsleistende eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche (ausgenommen gemäß den Angaben in diesem Abschnitt) Patentlizenz, um das Werk herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, es zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei diese Lizenz nur für Patentansprüche von Beitragsleistenden gilt, sofern deren Beiträge allein oder die Kombination ihrer Beiträge mit dem Werk, für das diese Beiträge eingereicht wurden, dieses Patent verletzen. Falls Sie gegen einen Rechtsträger ein gerichtliches Patentverfahren einleiten (einschließlich Gegenforderung oder Widerklage in einem Rechtsstreit) und dabei vorbringen, dass das Werk oder ein in das Werk eingearbeiteter Beitrag eine direkte Patentverletzung oder einen dazu beitragenden Faktor darstellt, so enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für dieses Werk gewährt wurden, mit dem Datum, an dem diese Klage eingereicht wird.
4. Weiterverbreitung: Sie dürfen Kopien des Werks oder von Bearbeitungen auf jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objekt-Form vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Sie können Ihren Änderungen eigene Urheberrechtsvermerke hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen und Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Änderungen oder für diese Bearbeitungen als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten den in dieser Lizenz angegebenen Bedingungen entspricht.
5. Einreichung von Beiträgen: Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber bewusst zur Aufnahme in das Werk eingereicht haben, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne dass zusätzliche Bedingungen oder Bestimmungen gelten. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzt oder ändert nichts von dem, was in dieser Lizenz enthalten ist, die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber für solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Marken: Diese Lizenz erteilt keine Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, mit Ausnahme der Erfordernisse der angemessenen und üblichen Nutzung zur Beschreibung der Herkunft des Werks und zur Wiedergabe des Inhaltes der NOTICE-Datei.
7. Gewährleistungsausschluss: Sofern nicht gemäß geltendem Recht erforderlich oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber das Werk (und stellt jeder Beitragsleistende seine Beiträge) AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE ES IST) OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN – ganz gleich, ob ausdrücklich oder stillschweigend – bereit, insbesondere Gewährleistungen oder Bedingungen des EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER HANDELSÜBLICHKEIT oder DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie allein sind verantwortlich für die Beurteilung, ob die Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks angemessen ist, und übernehmen die Risiken, die mit Ihrer Ausübung der Genehmigungen gemäß dieser Lizenz verbunden sind.
8. Haftungsbeschränkung In keinem Fall und auf keiner Rechtsgrundlage, sei es aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag, oder anderer Grundlage, soweit nicht gemäß geltendem Recht vorgeschrieben (z. B. absichtliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haften ein Beitragsleistender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, konkreter Schäden, Folge- oder Nebenkosten oder Mangelfolgeschäden jeglicher Art, die infolge dieser Lizenz oder aufgrund der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung des Werks entstehen (insbesondere Schäden durch Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Betriebsstörung oder alle sonstigen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst dann, wenn dieser Beitragsleistende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
9. Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung: Bei der Weiterverbreitung des Werks oder der Bearbeitungen hiervon, können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Schadenersatz oder sonstigen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte gemäß dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr hierfür erheben. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen können Sie jedoch nur in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung handeln, nicht jedoch im Namen eines anderen Beitragsleistenden, und nur dann, wenn Sie einwilligen, jeden Beitragsleistenden zu entschädigen, zu verteidigen und von jeder Haftung, die diesem Beitragsleistenden aufgrund Ihrer Übernahme dieser Gewährleistung oder zusätzlichen Haftung erwächst, oder von gegen ihn erhobenen Ansprüchen, schadlos zu halten.
Alle Rechte vorbehalten.
Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN INHABERN DER URHEBERRECHTE UND DEN MITWIRKENDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT; DARUNTER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (DARUNTER INSBESONDERE DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.
DAS WERK (WIE NACHFOLGEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CODE PROJECT OPEN LICENSE („LIZENZ“) BEREITGESTELLT. DAS WERK WIRD DURCH GESETZE ZUM SCHUTZ DES URHEBERRECHTS UND/ODER ANDERE ANWENDUNG FINDENDE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE NUTZUNG DES WERKES, DIE NICHT UNTER DIESER LIZENZ ODER DEN GESETZEN ZUM SCHUTZ DES URHEBERRECHTS GENEHMIGT WIRD, IST VERBOTEN. DURCH DIE NUTZUNG EINES DER IN DIESER LIZENZ EINGERÄUMTEN RECHTE AN DEM WERK ERKENNEN SIE AN UND STIMMEN ZU, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. ALS GEGENLEISTUNG DAFÜR, DASS SIE DIESE BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN ANERKENNEN, GEWÄHRT IHNEN DER AUTOR DIE IN DIESER LIZENZ ENTHALTENEN RECHTE. Sollten Sie nicht zustimmen die Bedingungen dieser Lizenz anzuerkennen und durch sie gebunden zu sein, dürfen sie dieses Werk nicht nutzen.
DAS BEGLEITENDE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE („VEREINBARUNG“) BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG ODER VERTEILUNG DIESES PROGRAMMES STELLT DIE ZUSTIMMUNG DES EMPFÄNGERS ZU DIESER VEREINBARUNG DAR.
1. DEFINITIONEN
„Beitrag“ bedeutet:
„Beitragsleistender“ bedeutet jede Person oder jeden Rechtsträger, die/der das Programm verteilt.
„Lizenzierte Patente“ bedeuten durch einen Beitragsleistenden lizenzierbare Patentansprüche, die durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags alleine oder in Verbindung mit dem Programm notwendigerweise verletzt werden.
„Programm“ bedeutet die Beiträge, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verteilt werden.
„Empfänger“ bedeutet jeden, der das Programm gemäß dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Beitragsleistenden.
2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN
3. ANFORDERUNGEN:
Ein Beitragsleistender kann sich dafür entscheiden, dass Programm in Objektform unter seiner eigenen Lizenzvereinbarung zu verbreiten, vorausgesetzt, dass:
Wenn das Programm im Quellcodeformat bereitgestellt wird:
Beitragsleistende dürfen keine im Programm enthaltenen Urheberrechtshinweise entfernen oder abändern.
Jeder Beitragsleistende muss sich als Urheber seines Beitrages, wenn überhaupt, identifizieren, dies in einer Art und Weise, die es zukünftigen Empfängern ermöglicht, den Urheber des Beitrages zu identifizieren.
4. KOMMERZIELLE VERTEILUNG
Kommerzielle Softwaredistributoren können bestimmte Verantwortlichkeiten im Bezug auf Endanwender, Geschäftspartner und Ähnliche übernehmen. Auch wenn die Lizenz dafür gedacht ist, die kommerzielle Verwendung des Programms zu fördern, sollten die Beitragsleistenden, die das Programm in einem kommerziellen Produkt anbieten, dies in einer Art und Weise tun, die keine potentielle Haftung für andere Beitragsleistende erzeugt. Sollte daher ein Beitragsleistender das Programm in ein kommerzielles Produkt, das er anbietet, einbinden, stimmt dieser Beitragsleistende (Kommerzieller Beitragsleistender) hiermit zu, jeden anderen Beitragsleistenden (Schadlosgehaltener Beitragsleistender) in Bezug auf alle Verluste, Schadensersatzforderungen und Kosten (zusammen „Verluste“) schad- und klaglos halten, die aus Forderungen, Klagen und anderen Rechtsverfahren stammen, die ein Dritter gegen den Schadlosgehaltenden Beitragsleistenden erhoben bzw. eingebracht hat, dies in dem Umfang, der durch die Handlungen oder Unterlassungen des Kommerziellen Beitragsleistenden mit seiner Verteilung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wird. Die Verpflichtungen dieses Abschnitts gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf tatsächliche oder behauptete Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums beziehen. Um sich zu qualifizieren muss ein Schadlosgehaltener Beitragsleistender: a) den Kommerziellen Beitragsleistenden unverzüglich über einen solchen Anspruch schriftlich benachrichtigen und b) dem Kommerziellen Beitragsleistenden erlauben, die Führung bei der Verteidigung und verbundenen Vergleichsverhandlungen zu übernehmen und dabei kooperieren. Der Schadlosgehaltene Beitragsleistende kann sich auf eigene Kosten an solchen Verfahren beteiligen.
Zum Beispiel könnte ein Beitragsleistender das Programm in einem kommerzielles Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Der Beitragsleistende ist dann ein Kommerzieller Beitragsleistender. Wenn dieser Kommerzielle Beitragsleistende dann Leistungsmerkmale zusichert oder in Bezug auf Produkt X Gewährleistungen anbietet, dann liegen diese Zusicherung von Leistungsmerkmalen und die Gewährleistungen ausschließlich in der Verantwortung des Kommerziellen Beitragsleistenden. Gemäß dieses Abschnitts müsste ein Kommerzieller Beitragsleistender Ansprüche gegenüber den anderen Beitragsleistenden, die sich auf diese zugesicherten Leistungsmerkmale und Gewährleistungen beziehen, abwehren und sollte ein Gericht von einem anderen Beitragsleistenden die Zahlung von Schadenersatz fordern, dann muss der Kommerzielle Beitragsleistende als Folge diesen Schadenersatz zahlen.
5. KEINE GEWÄHRLEISTUNG
AUSSER ES IST AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE ES IST) BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHR ODER BEDINGUNGEN, GLEICH, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER HANDELSÜBLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit des Gebrauchs und der Verteilung des Programms zu bestimmen und übernimmt alle mit der Ausübung seiner Rechte gemäß dieser Vereinbarung verbundenen Risiken, darunter insbesondere die Risiken und Kosten von Programmfehlern, der Einhaltung der geltenden Gesetze, Schäden an oder Verlust von Daten, Programmen oder Ausrüstung sowie Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
AUSSER ES IST AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, SIND WEDER DER EMPFÄNGER NOCH EIN BEITRAGSLEISTENDER HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN, KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTE SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN (DARUNTER INSBESONDERE GEWINNAUSFÄLLE); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTWIE), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.
7. ALLGEMEINES
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach anwendbaren Recht ungültig oder nicht einklagbar sein, dann betrifft dies nicht die Gültigkeit oder Einklagbarkeit des Rests der Bedingungen dieser Vereinbarung und ohne weiteres Zutun der Parteien zu dieser Vereinbarung wird diese Bestimmung in dem Mindestumfang verbessert, der nötig ist, um diese Bestimmung gültig und einklagbar zu machen.
Falls der Empfänger gegen einen Rechtsträger ein gerichtliches Patentverfahren einleitet (einschließlich Gegenforderung oder Widerklage in einem Rechtsstreit) und dabei vorbringt, dass das Programm selbst (ausgenommen Kombinationen des Programmes mit anderer Soft- oder Hardware) ein oder mehrere Patente des Empfängers verletzt, dann erlöschen alle diesem Empfänger gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte mit dem Datum, an dem diese Klage eingereicht wird.
Alle Rechte des Empfängers gemäß dieser Vereinbarungen erlöschen, falls er es versäumt, wesentliche Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten und einer solchen Nichteinhaltung nicht in einer angemessen Frist abhilft, nachdem er Kenntnis von dieser Nichteinhaltung erhielt. Sollten alle Rechte des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung erlöschen, dann erklärt sich der Empfänger damit einverstanden, Nutzung und Verteilung des Programmes zu beenden. Die Verpflichtungen des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger gewährten Lizenzen in Bezug auf das Programm bleiben jedoch gültig und bestehen.
Jeder darf diese Vereinbarung kopieren und Kopien verteilen, allerdings ist diese Vereinbarung urheberrechtlich geschützt (mit Copyright versehen) um Inkonsistenzen zu vermeiden und darf nur in der folgenden Art und Weise abgeändert werden: Der Agreement Steward (Verwalter der Vereinbarung) behält sich das Recht vor zu gegebener Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Agreement Steward hat das Recht dieser Vereinbarung abzuändern. Die Eclipse Foundation ist der erste Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung, das Amt des Agreement Steward auszuüben, an einen geeigneten eigenständigen Rechtsträger übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung wird eine Versionsnummer als Unterscheidungsmerkmal erhalten. Das Programm (einschließlich von Beiträgen) darf immer gemäß der Version der Vereinbarung verteilt werden, unter der es erhalten wurde. Zusätzlich kann der Beitragsleistende, wenn eine neue Version der Vereinbarung veröffentlicht wurde, sich dazu entscheiden das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu verteilen. Soweit nicht in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben ausdrücklich angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Beitragsleistenden gemäß dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich, impliziert, durch Rechtsverwirkung oder sonstwie. Alle Rechte an dem Programm die nicht durch diese Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, bleiben vorbehalten.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums der Vereinigte Staaten von Amerika. Keine Partei zu dieser Vereinbarung wird rechtliche Maßnahmen gemäß dieser Vereinbarung später als ein Jahr, nachdem der Grund für die Maßnahmen entstand, einleiten. Jede der Parteien verzichtet auf ihr Recht auf ein Juryverfahren bei resultierenden Rechtsstreitigkeiten.
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. Sie dürfen für den physikalischen Vorgang des Zugänglichmachens einer Kopie eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben – vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet „der komplette Quelltext“: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Compiler, Kernel usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Kopierzugriffs auf den Quelltext von derselben Stelle als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werks.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE INHABER DES URHEBERRECHTS UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE ES IST) OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG; EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SIE TRAGEN DAS ALLEINIGE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, MÜSSEN SIE ALLEIN FÜR DIE KOSTEN ALLER NOTWENDIGEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN UND KORREKTUREN AUFKOMMEN.
12. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, AUSSER DURCH DAS ANWENDBARE RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, SIND INHABER DES URHEBERRECHTS BZW. ANDERE PARTEIEN, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN GESTATTET MODIFIZIEREN UND/ODER WEITERVERTREIBEN DÜRFEN, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTBAR; DARUNTER ALLGEMEINE ODER KONKRETE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN AUFGRUND DER NUTZUNG ODER FEHLERHAFTEN NUTZUNG DES PROGRAMMS (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST, FEHLERHAFTE WIEDERGABE VON DATEN, VON IHNEN BZW. DRITTEN ERLITTENE VERLUSTE ODER FEHLER DES PROGRAMMS, IN VERBINDUNG MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU FUNKTIONIEREN), SELBST WENN DER BETREFFENDE RECHTEINHABER BZW. DIE BETREFFENDE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST.
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen dazu Befugten darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser Lesser General Public License (im weiteren auch als „diese Lizenz“ bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie“ angesprochen.
Eine „Bibliothek“ bedeutet eine Zusammenstellung von Software-Funktionen und/oder Daten, die so vorbereitet ist, dass sie sich bequem mit Anwendungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und Daten benutzen) zum Bilden von ausführbaren Programmen linken (d. h. verbinden, kombinieren) lässt. Der Begriff „Bibliothek“ bezieht sich im weiteren immer nur auf solche Software-Bibliotheken und solche Werke, die unter diesen Bedingungen verbreitet worden sind. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk“ bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches die Bibliothek oder einen Teil davon, sei es unverändert oder verändert und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Unter dem „Quelltext“ eines Werks ist seine für das Vornehmen von Veränderungen bevorzugte Form zu verstehen. Für eine Bibliothek bedeutet „vollständiger Quelltext“ den gesamten Quelltext für alle in ihr enthaltenen Bestandteile, für jegliche zu ihr gehörenden Dateien zur Definition von Schnittstellen und schließlich auch für die Skripte, die zur Steuerung der Compilation und Installation der Bibliothek benutzt werden.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der Bibliothek wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt. 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des vollständigen Quelltextes des Programms so, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und zusammen mit der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben. Sie dürfen für den physikalischen Vorgang des Zugänglichmachens einer Kopie eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Werk entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
(So hat z.B. eine Funktion in einer Bibliothek zum Berechnen von Quadratwurzeln einen von der Anwendung unabhängigen genau definierten Zweck. Deshalb verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle optional sein muss: Auch wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem noch Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile davon nicht von der Bibliothek stammen und vernünftigerweise als unabhängige und gesonderte Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betreffenden Teile, wenn Sie diese als gesonderte Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf der Bibliothek basieren oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben. Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich für die Anwendung der Bedingungen der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt dieser Lizenz auf eine gegebene Kopie der Bibliothek entscheiden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Eintragungen, die sich auf diese Lizenz beziehen, ändern, so dass sie nun für die gewöhnliche GNU-GPL, Version 2, statt für diese Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen ist, können Sie diese angeben, wenn Sie das wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in diesen Eintragungen vor.
Wenn diese Veränderung in einer gegebenen Kopie einmal vorgenommen ist, dann ist sie für diese Kopie nicht mehr zurücknehmbar, und somit gilt dann die gewöhnliche GNU-GPL für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie gemacht worden sind.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.
4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung von ihr, gemäß Paragraph 2) in Objektcode-Form oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben, obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt man ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Solch ein Werk, für sich allein genommen, ist kein von der Bibliothek abgeleitetes Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit der Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk (weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ ist. Das ausführbare Programm fällt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6 gibt die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist. (Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von Paragraph 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Paragraph 6 weitergeben. Alle ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Paragraph 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst gelinkt sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf Paragraphen dürfen Sie auch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit der Bibliothek kombinieren oder linken, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers und eine Zurückentwicklung („reverse engineering”) zum Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar angeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird und dass die Bibliothek und ihre Benutzung durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mitgeben. Wenn das Werk bei seiner Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt, müssen Sie den Copyright-Vermerk für die Bibliothek mit anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie eines der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren. Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was normalerweise (in Quelltext-Form oder in binärer Form) mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf denen das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare Programm gehört selbst zu diesem Hauptbestandteil.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen in einem ausführbaren Programm, das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
7. Sie dürfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben, vorausgesetzt, dass die gesonderte Weitergabe des auf der Bibliothek basierenden Werks einerseits und der anderen Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt, dass Sie folgende zwei Dinge tun:
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit der Bibliothek ist unzulässig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie die Bibliothek (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die Ihnen das erlaubt, mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der Bibliothek oder eines darauf basierenden Werks.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern und mit ihr zu linken. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge davon die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch diejenigen erlaubt, welche die Bibliothek direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen, darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten. Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht demgemäß ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einer Bibliothek angegeben wird, dass sie dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek keine Lizenz-Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. DA DIE BIBLIOTHEK OHNE JEGLICHE KOSTEN LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE INHABER DES URHEBERRECHTS UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE ES IST) OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG; EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SIE TRAGEN DAS ALLEINIGE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND DIE LEISTUNG DER BIBLIOTHEK. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, MÜSSEN SIE ALLEIN FÜR DIE KOSTEN ALLER NOTWENDIGEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN UND KORREKTUREN AUFKOMMEN.16. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, AUSSER DURCH DAS ANWENDBARE RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, SIND INHABER DES URHEBERRECHTS BZW. ANDERE PARTEIEN, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN GESTATTET MODIFIZIEREN UND/ODER WEITERVERTREIBEN DÜRFEN, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTBAR; DARUNTER ALLGEMEINE ODER KONKRETE SCHÄDEN, FOLGE- UND NEBENKOSTEN ODER MANGELFOLGESCHÄDEN AUFGRUND DER NUTZUNG ODER FEHLERHAFTEN NUTZUNG DER BIBLIOTHEK (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST, FEHLERHAFTE WIEDERGABE VON DATEN, VON IHNEN BZW. DRITTEN ERLITTENE VERLUSTE ODER FEHLER DES PROGRAMMS, IN VERBINDUNG MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU FUNKTIONIEREN), SELBST WENN DER BETREFFENDE RECHTEINHABER BZW. DIE BETREFFENDE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST.
Die Autoren geben keine Garantie oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf diese Software, deren Qualität, Genauigkeit, allgemeinen Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Software wird „AS IS“ (so wie sie ist) bereitgestellt und Sie, deren Anwender, übernehmen das gesamte Risiko in Bezug auf deren Qualität und Genauigkeit.
Alle Rechte, außer wie nachstehend angegeben, vorbehalten.
Es wird hiermit die Genehmigung erteilt, diese Software (oder Teile davon) zu allen Zwecken kostenlos und vorbehaltlich der folgenden Bedingungen zu nutzen, zu kopieren, zu verändern und zu vertreiben:
(1) Wenn ein Teil des Quellcodes von dieser Software verteilt wird, dann muss diese README-Datei mit diesem unveränderten Urheberrechts- und Garantieausschluss-Vermerk enthalten sein und etwaige Ergänzungen, Löschungen und Änderungen an den Originaldateien müssen eindeutig in der Begleitdokumentation angegeben werden.
(2) Wenn nur ausführbarer Code verteilt wird, dann muss die Begleitdokumentation darlegen, dass „diese Software teilweise auf der Arbeit der Independent JPEG Group basiert“.
(3) Die Erlaubnis für die Nutzung dieser Software wird nur gewährt, wenn der Benutzer die volle Verantwortung für jegliche unerwünschte Folgen übernimmt; die Autoren übernehmen KEINE HAFTUNG für Schäden jeglicher Art.
Diese Bedingungen gelten für jede Software, die vom IJG-Code abgeleitet wurde oder darauf basiert und nicht nur für die unveränderte Bibliothek. Wenn Sie unser Werk verwenden, dann sind Sie verpflichtet uns namentlich zu erwähnen.
Es wird KEINE Genehmigung dafür erteilt, Autoren- oder Firmennamen von IJG in der Werbung oder anderen Veröffentlichungen in Bezug auf diese Software oder davon abgeleitete Produkte zu verwenden. Auf dieses Software darf nur als „Software der Independent JPEG Group“ Bezug genommen werden.
Wir erlauben ausdrücklich die Verwendung der Software als Basis für kommerzielle Software und ermuntern dazu, vorausgesetzt, dass alle Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche durch den Verkäufer der Software übernommen werden.
In dieser Verteilung ist ansi2knr.c mit Genehmigung von L. Peter Deutsch, alleiniger Eigentümer des Urheberrechtsinhabers Aladdin Enterprises aus Menlo Park, CA, USA, enthalten
ansi2knr.c unterliegt nicht dem obigen Urheberrecht und den Bedingungen sondern den üblichen Verteilungsbedingungen der Free Software Foundation; in erster Linie, dass Sie den Quellcode einschließen müssen, wenn Sie es weiterverteilen. (Siehe die Datei ansi2knr.c für die vollständigen Einzelheiten.) Da ansi2knr.c jedoch nicht als Teil irgendeines Programmes benötigt wird, das aus dem IJG-Code erzeugt wird, schränkt Sie dies nicht mehr ein als die vorstehenden Absätze.
Das Unix-Konfigurationsskript „configure“ wurde mit GNU Autoconf erzeugt. Es unterliegt dem Urheberrecht der Free Software Foundation, kann jedoch frei verteilt werden. Das selbe gilt für dessen Support-Skripts (config.guess, config.sub, ltconfig, ltmain.sh). Ein weiteres Support-Skript, install-sh, unterliegt dem Urheberrecht des M.I.T., ist aber ebenso frei verteilbar.
Es scheint, dass die Option zur arithmetischen Codierung der JPEG-Spezifikation durch Patente von IBM, AT&T und Mitsubishi abgedeckt ist. Daher kann die arithmetische Codierung ohne den Erhalt von einer oder mehreren Lizenzen nicht legal genutzt werden. Aus diesem Grund wurde die Unterstützung für die arithmetische Codierung aus der freien JPEG-Software entfernt. (Da die arithmetische Codierung gegenüber dem nicht patentierten Huffman-Verfahren nur einen marginalen Gewinn bringt, ist es unwahrscheinlich, dass sie von sehr vielen Implementationen unterstützt wird.) Soweit uns bekannt ist, bestehen in Bezug auf den übrigen Programmcode keine Einschränkungen durch Patente.
Die Verteilung der IJG enthielt früher Programmcode, um GIF-Dateien zu lesen und zu scheiben. Um Verwicklungen mit dem LZW-Patent von Unisys zu vermeiden, wurde die Unterstützung zum Lesen von GIF insgesamt entfernt und der GIF-Schreiber wurde vereinfacht, um „unkomprimierte GIF“ zu erzeugen. Diese Technik verwendet den LZW-Algorithmus nicht; die erzeugten GIF-Dateien sind größer als üblich, können aber von allen der Norm folgenden GIF-Dekodern gelesen werden.
Wir sind verpflichtet, das Folgende anzugeben:
„Das Graphics Interchange Format(c) ist urheberrechtliches Eigentum der
CompuServe Incorporated. GIF(sm) ist eine Dienstleistungsmarke im Eigentum von
CompuServe Incorporated.
Diese Software wird auf der Basis „as is“ (so wie sie ist) ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Autoren für etwaige Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Software ergeben.
Jedem ist erlaubt diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei zu verteilen, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
Diese Software wird auf der Basis „as is“ (so wie sie ist) ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Autoren für etwaige Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Software ergeben.
Jedem ist erlaubt diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei zu verteilen, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
Diese Lizenz ist maßgeblich für die Nutzung der beiliegenden Software. Sollten Sie die Software nutzen, dann akzeptieren Sie diese Lizenz. Sollten Sie diese Lizenz nicht akzeptieren, dann nutzen Sie die Software nicht.
Copyright (c)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, unentgeltlich die Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu benutzen, einschließlich und ohne Beschränkung dem Recht, sie zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen, und dies Personen, die diese Software erhalten, zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungsvermerk werden in alle Kopien oder wesentlichen Teile der Software einbezogen.
DIE SOFTWARE WIRD AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) BEREITGESTELLT, OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE, DARUNTER INSBESONDERE DIE GARANTIEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG RECHTE DRITTER. DIE AUTOREN ODER COPYRIGHT-INHABER HAFTEN AUF KEINEN FALL FÜR EINEN ANSPRUCH, SCHADENSERSATZANSPRUCH ODER EINE SONSTIGE VERBINDLICHKEIT, SEI DIES IM RAHMEN EINER VERTRAGLICHEN TÄTIGKEIT, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER IN SONSTIGER WEISE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDERER VERWENDUNG DER SOFTWARE.
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Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Lawrence Berkeley Laboratory und deren Beitragsleistenden entwickelt wurde.
Dieses Produkt enthält Software, die von der Kungliga Tekniska Hösgskolan und deren Beitragsleistenden entwickelt wurde.
Dieses Produkt enthält Software, die von Yen Yen Lim und der North Dakota State University entwickelt wurde.
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DIESE SOFTWARE WIRD AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DIGITAL EQUIPMENT CORP. SCHLIESST ALLE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AUS, DARUNTER ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE DIGITAL EQUIPMENT CORPORATION HAFTET AUF KEINEN FALL FÜR KONKRETE SCHÄDEN, INDIREKTE ODER MANGELFOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHADENERSATZANSPRÜCHE, DIE AUS NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLEN SOWIE DATENVERLUSTEN ENTSTEHEN, SEI DIES IM RAHMEN EINER VERTRAGLICHEN TÄTIGKEIT, EINER FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE.
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Teil - Copyright (c) 1996 Juniper Networks, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Weiterverbreitung und Verwendung im Quellformat oder Binärform, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig: (1) Quellcode-Distributionen enthalten den obigen Urheberrechtsvermerk und diesen Absatz vollständig, (2) Distributionen, die Binärcode enthalten, nehmen den obigen Urheberrechtsvermerk und diesen Absatz vollständig in die Dokumentation oder andere mit der Verbreitung bereitgestellte Materialien auf. Der Name Juniper Networks darf nicht ohne spezielle vorherigen schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Bewerbung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
DIESE SOFTWARE WIRD „AS IS“ (SO WIE SIE IST) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, DARUNTER INSBESONDERE DIE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
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Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Weiterverbreitungen des Quellcodes müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
- Weiterverbreitete Binärform-Exemplare müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN INHABERN DER URHEBERRECHTE UND DEM BEITRAGSLEISTENDEN AUF DER BASIS „AS IS“ (SO WIE SIE IST) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD ABGELEHNT; DARUNTER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DIE INHABER DER URHEBERRECHTE ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN HAFTBAR FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENE DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (DARUNTER DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS- ODER GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE UND GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN); UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHE HAFTUNGSTHEORIE DIESE GESTÜTZT WERDEN, GLEICHGÜLTIG, OB VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT), UND DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE RESULTIEREN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Teil - Copyright 1989 by Carnegie Mellon.
Die Erlaubnis dieses Programm für jeden Zweck unentgeltlich, zu nutzen, zu kopieren, abzuändern und zu verteilen wird hiermit unter der Voraussetzung gewährt, dass der obenstehende Urheberrechtsvermerk und dieser Rechtevermerk in allen Kopien und der begleitenden Dokumentation erscheinen und der Name Carnegie Mellon in der Werbung für oder Veröffentlichungen in Bezug auf die Verteilung nicht ohne die spezielle schriftliche und vorherige Erlaubnis genutzt wird und in der begleitenden Dokumentation ein Vermerk angebracht ist, dass Vervielfältigung und Verteilung mit Erlaubnis von Carnegie Mellon und der Stanford University erfolgen. Carnegie Mellon übernimmt keine Verantwortung für die Eignung dieser Software für einen bestimmten Zweck. Sie wird „as is“ (so wie sie ist) zur Verfügung gestellt ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung.
Diese Software wird auf der Basis „as is“ (so wie sie ist) ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Autoren für etwaige Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Software ergeben.
Jedem ist erlaubt diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei zu verteilen, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: