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Beschreibungen der GoTo-Dienste

Die Beschreibungen der einzelnen Dienste bilden zusammen mit dem entsprechenden Auftrag, den Nutzungsbedingungen, verfügbar unter https://www.goto.com/company/legal/terms-and-conditions und gegebenenfalls dem regionalen Nachtrag, verfügbar unter https://www.goto.com/company/legal/regional-supplement, den Vertrag über die von Ihnen abonnierten Dienste. Im Rahmen des jeweils geltenden Rechts behalten wir uns vor, diese Dienstbeschreibungen von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Sofern in den Nutzungsbedingungen oder dem regionalen Nachtrag nicht anders angegeben, erklären Sie sich durch den fortwährenden Zugriff auf die Dienste und die Nutzung derselben mit den aktuellen Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die GoTo-Dienste werden von den jeweiligen GoTo-Vertragspartnern bereitgestellt, die hier zu finden sind: https://www.goto.com/company/legal/contracting-entities.

 

Letzte Aktualisierung: April 2024

 

Allgemeine Informationen und Definitionen

Nutzungslevels: Nutzungslevel bezeichnet das Modell, anhand dessen der Umfang und die Preisgestaltung der Dienste errechnet und angeboten werden. Es wird in der entsprechenden Preisliste und/oder dem betreffenden Auftrag bzw. der Dienstbeschreibung dargelegt. Sie sind für die Benennung und Verwaltung Ihrer Benutzer sowie deren Nutzung der Dienste im Rahmen des Vertrags und der jeweiligen Nutzungslevels, wie im Auftrag und/oder den Dienstbeschreibungen dargelegt, verantwortlich. Jeder Benutzer benötigt eine eindeutige ID eines benannten Benutzers, welche nicht an andere Benutzer übertragbar ist. Der vom Kunden ernannte Administrator ist berechtigt, von Zeit zu Zeit eine angemessene Anzahl von Benutzern, BAC oder Mehrfachsitzen neu zuzuweisen. In diesem Fall verlieren die bisherigen benannten Benutzer, BAC oder Mehrfachsitze das Recht, ohne Zusatzkosten auf den Dienst zuzugreifen. Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung durch Sie zu prüfen und nach eigenem Ermessen festzustellen, ob Sie die jeweils zutreffenden Nutzungslevels überschreiten. Sollte dies der Fall sein, sind wir vorbehaltlich des geltenden Rechts ermächtigt, (i) Ihren Zugriff auf die Dienste zu sperren, (ii) den Dienst zu kündigen und/oder (iii) Ihnen die tatsächliche Nutzung des Dienstes in Rechnung zu stellen. Bei begründetem Verdacht, dass die Benutzerinformationen nicht aktuell, vollständig oder korrekt sind, behalten wir uns das Recht vor, die Nutzung der Dienste durch Sie bzw. Ihre Benutzer vorübergehend zu sperren oder zu beenden.

Definitionen: Alle verwendeten Begriffe, die nicht an dieser Stelle definiert werden, tragen die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung. Bei eventuellen Konflikten zwischen diesen Dienstbeschreibungen und Begriffen in anderen Bestandteilen dieser Vereinbarung gelten die nachfolgend definierten Begriffe lediglich für den jeweiligen Dienst.

  • Administrator bezeichnet eine von Ihnen ernannte Person (bzw. standardmäßig den für den Vereinbarung Zeichnungsberechtigten) zur Verwaltung des Administrationscenters, zu deren Aufgaben u. a. auch die Benennung der BAN gehört.
  • Admin Center bezeichnet ein Portal für Administratoren, das über Benutzer- und Kontoverwaltungstools verfügt und über das sich die Administration und Bereitstellung des Dienstes zentral steuern lässt.
  • Inhalt bezeichnet Dateien, Dokumente, Aufzeichnungen oder andere Daten, die Ihnen, Nutzern oder anderen Personen gehören und die zur Speicherung in Ihr Konto hochgeladen und/oder in Verbindung mit dem Dienst genutzt, präsentiert oder für Dritte freigegeben werden dürfen.
  • Benannter autorisierte Nutzer (BAN) bzw. benannter autorisierter Audionutzer (BAAN) bezeichnet jene benannten Personen, die gemäß dem vorliegenden Vertrag auf diese Dienste zugreifen und diese nutzen dürfen. Jeder BAN bzw. BAAN muss eine ID eines benannten Benutzers besitzen. Benannte Personen können beispielsweise Mitarbeiter, Vertragspartner, Berater und Auftragnehmer oder Dritte sein, mit denen Sie nach eigenem Ermessen Geschäfte abwickeln. Sie werden von einem Administrator bestimmt.
  • Named Authorized Computers oder kurz NACs sind designierte Hostcomputer – physisch oder virtuell –, auf die in Übereinstimmung mit dem GoToMyPC-Dienst zugegriffen werden kann.
  • ID des (bzw. eines) benannten Benutzers bezeichnet die eindeutige Kennung jeder Einzelperson bzw. jedes BAC, die/der ausdrücklich zur Nutzung der Dienste autorisiert wurde. Die ID des benannten Benutzers muss eindeutig sein und darf nicht generischer Art sein (zum Beispiel ist max.mustermann@goto.com eine eindeutige ID eines benannten Benutzers; user1@goto.com oder trainer@goto.com usw. sind Beispiele für generische Nutzerkennungen).
  • Nutzer bzw. Einheit bezeichnet entweder einzelne oder die Gesamtheit aller BAN, BAAN und/oder BAC.

Alternative Abonnementmodelle: Alternative Abonnementmodelle beschreiben vom Standard abweichende Arten der Nutzung, Bereitstellung und Abrechnung der Dienste.

  • Mehrfachsitz bezeichnet ein Abonnementmodell für bestimmte Dienste, mit dem sich mehrere IDs benannter Benutzer hintereinander bei einem aktiven Mehrfachsitz anmelden dürfen.
  • Paketabonnement bezeichnet ein Abonnement, bei dem Sie mehrere Dienste abonnieren und diese für eine bestimmte Anzahl universeller Nutzer freigeben. Der Umfang und die Preisgestaltung der Paketabonnements werden im Vorhinein festgelegt.
  • Universeller Nutzer bezeichnet eine benannte Person, die dem vorliegenden Vertrag gemäß auf mehrere Dienste zugreifen und sie nutzen darf. Jeder universelle Nutzer muss eine Benannter-Nutzer-ID aufweisen, und die Gesamtanzahl der universellen Nutzer darf die aggregierte Anzahl der Paketabonnements nicht überschreiten.
  • Flexible Nutzungsmodelle bezieht sich auf eine Vielzahl von alternativen Abrechnungsmodellen, die es Kunden mit variablen oder saisonalen Nutzungsmustern ermöglichen sollen, ein aktives Konto bei uns zu unterhalten, ohne sich zu monatlichen oder jährlichen Ausgaben zu verpflichten, die über ihren Bedarf hinausgehen. Die derzeit verfügbaren Modelle sind nachstehend aufgeführt und stehen möglicherweise nicht für alle Dienste zur Verfügung.
    • Abonnement-basiertes Flex-Abonnement (früher „Active Rolling Host (ARH)“): Sie können eine Mindestanzahl von BAN-Abonnements für die entsprechenden Dienste erwerben, wie diese in einem Auftrag festgelegt sind („Minimum“), für die Sie monatlich eine Abrechnung erhalten und Zugriff auf eine Gesamtanzahl von BAN-Abonnements haben, die dem 7-fachen des Minimums entspricht („Maximum“). In jedem Monat, in dem Ihre Nutzung das Minimum überschreitet, wird Ihnen pro genutztem Abonnement ein Betrag in Rechnung gestellt, der Folgendem entspricht; entweder: (i) 20 % über der monatlichen Abonnementgebühr in Ihrem Auftrag; oder (ii) dem vordefinierten Pauschalbetrag pro BAN über dem in Ihrem Auftrag festgelegten Minimum. Während der ersten zwei (2) Abrechnungszeiträume der anfänglichen Laufzeit zahlen Sie lediglich das Minimum („Flex-Einführungszeitraum“).
    • Event-basiertes Flex-Abonnement: Für angebotene Dienste können Sie ein aktives Konto bei uns aufrechterhalten, indem Sie eine reduzierte monatliche Abonnementgebühr zahlen und Einkäufe auf Event-Basis tätigen.

Kundenbetreuung und technischer Support: Der Support ist unter https://support.goto.com/ verfügbar.

Schulungen: Wir stellen eventuell Online-Schulungen für Personen bereit, die entweder benannte autorisierte Nutzer sind oder durch Sie autorisiert sind, die Dienste zu nutzen. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.

Datenschutzrichtlinie: Soweit in der entsprechenden Dienstbeschreibung nicht anders angegeben, gilt die unter https://www.goto.com/company/legal/privacy verfügbare Datenschutzrichtlinie.

Zusätzliche Dienste: Im Falle von Diensten, die nicht weiter angeboten werden, gilt die letzte anwendbare Dienstbeschreibung für den entsprechenden Dienst.

Kommunikation und Zusammenarbeit

Bei den Kommunikation- und Zusammenarbeitsdiensten handelt es sich um Online-Kommunikationsdienste mit einem umfangreichen Angebot an Funktionen, die je nach Dienst variieren und es Einzelpersonen und Organisationen ermöglichen, einfach, sicher und kosteneffizient mit anderen zu interagieren. Dazu gehören unter anderem die Bildschirmübertragung, HDFaces-Videokonferenzen und die integrierte Tonübertragung. Die Dienste werden mittels eines Webbrowsers, einer mobilen App oder eines Client-Programms über ein global verteiltes Netzwerk proprietärer Hardware und Software bereitgestellt, das von GoTo und seinen verbundenen Unternehmen und Partnern gehostet und betrieben wird. Im Sinne dieser Dienste bezeichnet „Organisator“ einen autorisierten Benutzer der Dienste, der dazu berechtigt ist, Dienste zu initiieren und Teilnehmer einzuladen (jeder Organisator benötigt eine ID eines benannten Benutzers), und „Teilnehmer“ eine Einzelperson, die vom Organisator zur Teilnahme an einem Meeting oder einem Event eingeladen wird.

  • Notrufdienste: Ihnen ist bekannt, dass die Dienste mit Ausnahme von GoTo Connect (nachfolgend definiert): (a) keine Wählton-Funktion bieten und (b) nicht für Anrufe bei Nummern von Notfalldiensten genutzt werden können (zu denen die Rufnummern 911, 999 und 112 gehören können). Im Notfall sollten Sie den Telefondienst nutzen, der von Ihrem lokalen Telefonbetreiber für Notrufe vorgesehen ist.
  • GoTo Meeting ermöglicht es Nutzern, über die GoTo-Meeting-Website, die mobile App oder die ausführbare Client-Software Meetings zu planen, einzuberufen und zu moderieren.
  • join.me ermöglicht es Benutzern, über die join.me-Website, die mobile App oder die Client-Software Meetings zu planen, einzuberufen und zu moderieren.
  • GoTo Meeting Messenger ermöglicht es GoTo-Meeting-Kunden, außerhalb eines Meetings eine Chatsitzung zu initiieren und sich mit einzelnen Personen oder einer Gruppe per Chat zu unterhalten. Personen, die keine GoTo-Meeting-Kunden sind, können zur Nutzung des Messengers eingeladen werden und müssen vor der Nutzung des Messengers eine Identität bei GoTo anlegen.
  • GoTo Room
    • Überblick: Mit GoTo Room können Sie in Ihrem physischen Konferenzraum eine Videokonferenzlösung einrichten. Der Dienst umfasst (i) ein Hardware-Kit, (ii) einen Arbeitsplatz für GoTo Room, der die Funktion „Ad-hoc-Meeting“ unterstützt und die Teilnahme an / das Starten von „Meet Now“-Funktionen gemäß den unter https://www.goto.com/company/legal/terms-and-conditions abrufbaren Nutzungsbedingungen ermöglicht, sowie (iii) eingeschränkten technischen Support. Im Sinne der BAN-Definition gilt jeder Konferenzraum als ID eines benannten Benutzers und nicht als generische Nutzerkennung. Das Hardware-Kit (das „Kit“) beinhaltet von Drittanbietern hergestellte Standardkomponenten wie ein Audiogerät, eine Videokamera, ein Computergerät, ein Eingabegerät (z. B. ein Touch Panel oder Tastatur und Maus) sowie eine Installationsanleitung. GoTo bestellt das Kit in Ihrem Namen, und Sie stimmen der Weiterleitung der für diesen Zweck erforderlichen Informationen zu. Ein von GoTo ernannter Distributor konfiguriert das Kit und stellt es für Sie bereit. GoTo wird Ihre Bestellung innerhalb von sieben Geschäftstagen ab der Erteilung der Bestellung bearbeiten und ihr eine Nachverfolgungsnummer zuweisen. Die tatsächlichen Lieferzeiten können abhängig von dem Lieferort unterschiedlich sein. Das Kit wird mit dem bereits installiertem GoTo Room nutzungsbereit geliefert.
    • Kit-Gewährleistungen: Sie erhalten das Anrecht auf das Kit und dessen Lieferung direkt vom Distributor, und Gewährleistungen und Lizenzen werden vom Hersteller der Komponenten direkt an Sie übertragen. Sie haben innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung GoTo über alle fehlenden oder falschen Komponenten des Kits zu informieren. Sollte das Kit innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum ganz oder teilweise nicht funktionieren, wird GoTo die Komponente oder das Kit für Sie kostenfrei ersetzen. Nach diesen 12 Monaten wird das Kit mit Ausnahme der Garantien des Herstellers im „IST-ZUSTAND“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLISTUNG bereitgestellt. GoTo nimmt keine gebrauchten Kits zurück und erstattet auch nicht den für sie gezahlten Betrag zurück. Sind Sie jedoch mit der Leistung des Kits nicht zufrieden, kann GoTo der Rückgabe des Kits nach eigenem Ermessen und unter Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zustimmen.
    • Dolby-Hardware: Sollten Sie Dolby-Ausrüstung als Teil Ihres Erwerbs von GoTo Room kaufen oder leasen, sind die Bedingungen der Benutzer-Lizenzvereinbarung für die Software Dolby Voice Client, die unter https://www.goto.com/company/legal/dvc-eula verfügbar ist, durch Verweis einbezogen. Sollten Sie außerdem am oder vor dem 3. August 2020 einen Leasingvertrag oder einen Room-as-a-Service („RaaS“)-Kauf von Dolby-Geräten als Teil Ihres GoTo-Room-Kaufs abgeschlossen haben, unabhängig davon, ob diese separat in der Bestellung aufgeführt oder mit den Diensten gebündelt sind, gelten die Leasingbedingungen unter https://www.goto.com/company/legal/dolby-lease für einen solchen Vertrag und werden durch Verweis einbezogen.
    • GoTo-Room-as-a-Service-Käufe. Wenn Sie als Teil des GoTo-Room-RaaS-Angebots ein GoTo-Room-Kit erwerben, gelten für diesen Kauf die GoTo-Room-as-a-Service-Bedingungen, die unter https://www.goto.com/company/legal/lmi-raas abrufbar sind.
    • Technischer Support: GoTo bietet standardmäßigen Kunden- und technischen Support, der im Einklang mit dem Support-Level für GoTo Meeting Plus steht, sowie Level-1-Support für das Kit. Support ist im Produktsupportportal unter https://support.goto.com/ verfügbar.
  • GoTo Webinar ermöglicht es Unternehmen, über das Internet Do-It-Yourself-Events und Präsentationen für ein größeres lokales oder globales Publikum durchzuführen. Webinare werden über die GoTo-Webinar-Website und/oder die Client-Software geplant, einberufen und moderiert.
  • GoTo Stage ist eine Online-Videohosting-Plattform, die es Einzelpersonen und Organisationen ermöglicht, von ihnen erstellte Inhalte zu verwalten und freizugeben sowie von anderen erstellte Inhalte anzusehen. Indem Sie Inhalte auf GoTo Stage veröffentlichen bzw. freigeben, gestatten Sie GoTo, diese Inhalte zu hosten, zu verteilen oder zu übertragen. Außerdem erklären Sie sich damit einverstanden, dass GoTo diese Inhalte bis zur Löschung durch Sie archiviert, auch wenn Sie kein Kunde mehr sind. Zur Ansicht von Inhalten müssen Sie eine Identität anlegen, um auf relevante und empfohlene Inhalte zugreifen zu können. Sie willigen ein, Ihr Ansichtsprotokoll und Ihre Einstellungen vorbehaltlich der Datenschutzrichtlinie von GoTo mit GoTo und den Erstellern der Inhalte zu teilen.
  • GoTo Webcast
    • Überblick: GoTo Webcast ist ein online gehosteter Do-it-Yourself-Webcasting-Dienst, der es Einzelpersonen und Organisationen ermöglicht, Video- und Audio-Inhalte live oder auf Abruf an bis zu 5.000 Event-Teilnehmer online zu übertragen. Webcasts werden über die Website von GoTo Webcast geplant und einberufen. Jeder benannte autorisierte Benutzer darf zu jedem Zeitpunkt nur jeweils ein GoTo-Webcast-Event mit einer Höchstdauer von acht Stunden und der im Auftrag festgelegten Höchstteilnehmerzahl ausführen.
    • Gebühren und Überschreitungen: Bei jedem Event darf die vertraglich festgelegte Teilnehmeranzahl um höchstens zehn Prozent („Teilnehmer-Buffer“) erhöht werden. Andernfalls können Zusatzkosten entstehen. Überschreitungen des Teilnehmer-Buffers unterliegen zusätzlichen Gebühren.
    • Inhalte von Kunden: Wir behalten uns das Recht vor (sind jedoch nicht verpflichtet), Inhalte im Vorfeld abzurufen, zu überprüfen, zu kennzeichnen, zu filtern, zu ändern, abzulehnen oder zu entfernen, die gegen die Nutzungsbedingungen bzw. geltende Richtlinien, Gesetze oder Bestimmungen verstoßen. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass (i) Sie allein für alle Inhalte verantwortlich sind, die bei der Nutzung des GoTo-Webcast-Dienstes erstellt, übertragen oder angezeigt werden, sowie für durch uns oder Dritte erlittene Verluste oder Schäden in Bezug auf die Inhalte, und dass (ii) wir nicht für die Löschung oder die nicht erfolgte Speicherung von Inhalten und anderen Kommunikationsdaten, die während der Nutzung des GoTo-Webcast-Dienstes unterhalten oder übertragen werden, verantwortlich oder haftbar gemacht werden können.
    • Technischer Support: GoTo Webcast umfasst Event-Unterstützung über das Attendee Resource Portal und das Presenter Resource Portal, webbasierte durchsuchbare Wissensdatenbanken sowie FAQs, Live Chat und Interactive Voice Response für Teilnehmer und Moderatoren. Sie können auf diese Support-Optionen über Ihr GoTo-Webcast-Konto zugreifen.
  • Event Services ist ein Beratungs- und Supportdienst, der bei der Planung und Durchführung von Webinaren oder Schulungen unterstützt. Zu den Event Services, die mit einem bestimmten Service-Level erworben werden können, gehört die Zuweisung eines Event-Produzenten. Event Services werden bei Bestellaufgabe in Rechnung gestellt, sind nicht erstattungsberechtigt und laufen ab, wenn sie nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Bestellung in vollem Umfang verwendet wurden. Es können zusätzliche Gebühren für Bestellungen erhoben werden, die innerhalb von 72 Geschäftsstunden vor dem geplanten Event getätigt, geändert oder storniert werden. Sie stimmen zu, dass nur Sie die Ihnen von uns bereitgestellten Event Services nutzen dürfen und Sie allein für alle Inhalte Ihrer Webinare und Schulungen verantwortlich sind. Es ist Ihnen nicht gestattet, die von uns in Verbindung mit den Event Services gegebenen Hilfestellungen oder Anweisungen weiterzuverkaufen, anderen bekannt zu machen, zu verbreiten oder auf andere Art offenzulegen.
  • GoTo Training ermöglicht es Nutzern, über die GoTo-Training-Website oder die Client-Software Schulungseinheiten zu planen, einzuberufen und zu moderieren.

Enhanced Audio Dienste

  • Allgemeine Informationen
    • Festentgelt: Ihnen wird nachträglich monatlich entweder (i) die im Auftrag festgelegte, monatliche Mindestgebühr oder, falls höher, (ii) die tatsächliche Nutzung zum im Auftrag festgelegten Preis pro Minute und Verbindung in Rechnung gestellt. Die derzeitigen regionalen Standardtarife für die Enhanced Audio Dienste können über das Administrationscenter und/oder die Seite „Mein Konto“ des Kundenportals abgerufen werden. Die Standardtarife können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
    • Einführungszeit bezeichnet die ersten beiden Abrechnungszeiträume der anfänglichen Laufzeit, für die das Audio-Festentgelt entfällt. Sie bezahlen lediglich die in diesem Zeitraum tatsächlich genutzten Minuten.
    • Nutzung der Dienste: Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung der Enhanced Audio Dienste durch Sie zu überprüfen, um festzustellen, ob das Nutzungsverhalten über eine normale Nutzung hinausgeht oder gegen den Vertrag verstößt. Wir haben das Recht, ein über die normale Nutzung hinausgehendes Nutzungsverhalten durch Vergleiche mit allgemeinen durchschnittlichen Kundennutzungsdaten festzustellen. Dazu gehören u. a. die Anzahl der genutzten Minuten, die Anzahl individueller verbundener Rufnummern, Nutzungsmuster und andere Faktoren. Falls wir feststellen, dass Sie den Dienst nicht ordnungsgemäß verwenden oder anderweitig gegen den Vertrag verstoßen, können wir Sie nach eigenem Ermessen auf ein geeigneteres Abonnement umstellen, die anwendbaren Tarife berechnen und/oder Ihre Enhanced Audio Dienste mit oder ohne vorausgehende Mitteilung aussetzen oder beenden. Haben wir Grund zur Annahme, dass Sie die Enhanced Audio Dienste zu rechtswidrigen Zwecken missbrauchen, können wir Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung und mit oder ohne vorherige Mitteilung kündigen und die betreffenden Kommunikationsdaten und andere Informationen an die zuständigen Behörden zum Zweck der Ermittlung und Strafverfolgung weitergeben.
    • Kündigung der Enhanced Audio Dienste in Verbindung mit den Diensten: Wenn der Kunde sein Abonnement von GoTo Meeting, join.me, GoTo Webinar oder GoTo Training vertragsgemäß kündigt, enden Ihre Enhanced Audio Dienste ebenfalls und wir werden Ihnen etwaige vorab gezahlte, jedoch ungenutzte Gebühren zurückerstatten.
  • Enhanced Audio bietet US-amerikanische und internationale Freephone-Nummern als zusätzliche integrierte Audiooption für GoTo Meeting, join.me, GoTo Webinar und GoTo Training (Voraussetzung ist ein entsprechendes Abonnement für diese Dienste, die zur Verwendung von Enhanced Audio aktiv bleiben müssen). Die Gebühren werden auf Minutenbasis und pro Verbindung zu den im Auftrag festgelegten Tarifen abgerechnet.
  • Enhanced Audio Flat Rate ist für die integrierte Verwendung mit GoTo Meeting verfügbar (möglicherweise nicht für alle GoTo-Meeting-Stufen) und unterliegt bestimmten Einschränkungen, die im Auftrag angegeben sind. Enhanced Audio Flat Rate wird mit Freephone-Nummern und Call-Me-Nummern ausschließlich zur Nutzung als zusätzliche Audiooption für Ihre Online-Meetings angeboten. Sie entrichten eine monatliche Pauschalgebühr für die unbeschränkte Nutzung (bis zum monatlichen Fair-Use-Limit) durch GoTo-Meeting-Organisatoren bzw. -Teilnehmer, die sich über die Freephone-Nummern einwählen oder sich von der Call-Me-Funktion anrufen lassen. Um diesen Dienst zu verwenden, muss der Kunde gesondert GoTo Meeting abonnieren. Die Anzahl der benannten autorisierten Audionutzer muss der Anzahl der benannten autorisierten Benutzer für GoTo Meeting entsprechen. Die Enhanced Audio Flat Rate kann nur in bestimmten Ländern erworben werden.
    • Benannte autorisierte Audionutzer (BAAN). Die Anzahl der BAAN für Ihr Konto „Enhanced Audio Flat Rate“ wird im Verhältnis 1:1 zur Anzahl der benannten autorisierten Nutzer für den GoTo-Meeting-Dienst zugeteilt. Die Anzahl wird beim Kauf zusätzlicher benannter autorisierter Nutzer für GoTo Meeting automatisch entsprechend erhöht und in Ihrer nächsten turnusmäßigen Rechnung verrechnet.
    • Abonnementgebühren und monatliches Fair-Use-Limit: Die im Auftrag festgelegten Gebühren für Enhanced Audio Flat Rate werden Ihnen jährlich im Voraus in Rechnung gestellt „Monatliches Fair-Use-Limit“ bezeichnet die monatliche Gesamtzahl von 3.000 Minuten pro BAAN multipliziert mit der Gesamtzahl von BAAN, die für Ihr Konto autorisiert wurden. Es wird auf der Grundlage der Minuten berechnet, die ausschließlich im Zusammenhang mit GoTo Meeting genutzt wurden. Die Nutzung (1) von Freephone-Nummern in GoTo Webinar oder GoTo Training und/oder (2) der Freephone- und Call-Me-Funktionalität (nur GoTo Meeting) außerhalb der im Auftrag angegebenen Länder wird nicht in die monatliche Fair-Use-Berechnung mit einbezogen, sondern wie oben beschrieben über den standardmäßigen Freephone-Dienst Enhanced Audio abgerechnet.
    • Nutzung des Dienstes: Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung des Dienstes „Enhanced Audio Flat Rate“ durch Sie zu überprüfen, um festzustellen, ob das Nutzungsverhalten über das monatliche Fair-Use-Limit hinausgeht oder gegen den Vertrag verstößt. Wir haben das Recht, ein über die normale Nutzung hinausgehendes Nutzungsverhalten durch Vergleiche mit allgemeinen durchschnittlichen Kundennutzungsdaten festzustellen. Dazu gehören u. a. die Anzahl der genutzten Minuten, die Anzahl individueller verbundener Rufnummern, Nutzungsmuster und andere Faktoren. Falls wir feststellen, dass Sie das monatliche Fair-Use-Limit überschritten oder anderweitig gegen den Vertrag verstoßen haben, können wir Sie nach eigenem Ermessen auf ein geeigneteres Abonnement umstellen, die anwendbaren Tarife berechnen oder Ihren Dienst „Enhanced Audio Flat Rate“ mit oder ohne vorausgehende Mitteilung aussetzen oder beenden. Haben wir Grund zur Annahme, dass der Kunde den Audiodienst zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, können wir Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung und mit oder ohne vorherige Mitteilung kündigen und die betreffenden Kommunikationsdaten und andere Informationen an die zuständigen Behörden zum Zweck der Ermittlung und Strafverfolgung weitergeben.
  • Call Me ist eine zur Verwendung mit GoTo Meeting verfügbare Funktion, mit der Meeting-Organisatoren den Teilnehmern eines Meetings oder einer Telefonkonferenz die Möglichkeit bieten können, ihre Telefonnummer anzugeben und zu Meetingbeginn vom GoTo-Meeting-Dienst unter dieser Nummer angerufen zu werden. Wenn Call Me als eine Funktion von Enhanced Audio Flat Rate bereitgestellt wird, werden Gebühren entweder (1) auf Minutenbasis und pro Verbindung zu denselben Tarifen abgerechnet, die im Auftrag für Enhanced Audio gebührenfrei festgelegt sind, oder (2) es wird ein vertraglich festgelegter Pauschalpreis (bis zum monatlichen Fair-Use-Limit) in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Genauigkeit der eingegebenen Telefonnummer, und die Organisatoren sind verantwortlich für die Überprüfung der Identität der Teilnehmer, die über die Call-Me-Funktion beitreten. Zudem tragen die Organisatoren alle Kosten, die aus der Nutzung dieser Funktion entstehen, auch wenn ein Teilnehmer eine falsche Telefonnummer eingibt.

OpenVoice-Dienste (Telekommunikation)

  • Allgemeine Informationen
    • Festentgelt: Ihnen werden nachträglich monatlich (i) die im Auftrag festgelegte, an GoTo Audio zahlbare monatliche Mindestgebühr oder, falls höher, (ii) die tatsächliche Nutzung zum im Auftrag festgelegten Preis pro Minute und Verbindung in Rechnung gestellt. Die derzeitigen regionalen Standardtarife für die Audiodienste können über das Administrationscenter und/oder die Seite „Mein Konto“ des Kundenportals abgerufen werden. Die Standardtarife können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
    • Einführungszeit bezeichnet die ersten beiden Abrechnungszeiträume der anfänglichen Laufzeit, für die das Audio-Festentgelt entfällt. Sie bezahlen lediglich die in diesem Zeitraum tatsächlich genutzten Minuten.
    • Nutzung der Dienste:GoTo Audio behält sich vor, die Nutzung der Audiodienste durch Sie zu überprüfen, um festzustellen, ob das Nutzungsverhalten über eine normale Nutzung hinausgeht oder gegen den Vertrag verstößt. GoTo Audio hat das Recht, ein über die normale Nutzung hinausgehendes Nutzungsverhalten durch Vergleiche mit allgemeinen durchschnittlichen Kundennutzungsdaten festzustellen. Dazu gehören u. a. die Anzahl der genutzten Minuten, die Anzahl individueller verbundener Rufnummern, Nutzungsmuster und andere Faktoren. Falls GoTo Audio feststellt, dass Sie den Dienst nicht ordnungsgemäß verwenden oder anderweitig gegen den Vertrag verstoßen, kann GoTo Audio Sie nach eigenem Ermessen auf ein geeigneteres Abonnement umstellen, die anwendbaren Tarife berechnen oder Ihre OpenVoice-Dienste mit oder ohne vorherige Mitteilung aussetzen bzw. beenden. Hat GoTo Audio Grund zur Annahme, dass Sie die OpenVoice-Dienste zu rechtswidrigen Zwecken missbrauchen, kann GoTo Audio Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung und mit oder ohne vorherige Mitteilung kündigen und die betreffenden Kommunikationsdaten und andere Informationen an die zuständigen Behörden zum Zweck der Ermittlung und Strafverfolgung weitergeben.
    • Beendigung von OpenVoice-Diensten in Verbindung mit Diensten: Wenn der Kunde sein Abonnement von GoTo Meeting, join.me, GoTo Webinar oder GoTo Training vertragsgemäß kündigt, werden die OpenVoice-Dienste ebenfalls gekündigt. GoTo Audio wird Ihnen etwaige vorab bezahlte, jedoch ungenutzte Gebühren zurückerstatten.
  • OpenVoice ist ein eigenständiger Telefonkonferenzdienst, auf den über ein Tastentelefon zugegriffen werden kann und der sowohl die Einwahl über einen Festnetzanschluss als auch per Mobilfunk für bis zu 500 Telefonkonferenzverbindungen in einer einzelnen Konferenz unterstützt. Die Organisatoren haben rund um die Uhr und ohne vorausgehende Reservierung einer Konferenzschaltung Zugang zu funktionsreichen Telefonkonferenzen und erhalten Zugriff auf das Webportal für das Administratorkonto, die Abrechnung und die Verwaltung. OpenVoice wird auf Minutenbasis und pro Verbindung zu den im Auftrag festgelegten Tarifen abgerechnet. Sie können eine unbegrenzte Anzahl an Organisatorkonten bereitstellen. Jeder Organisator erhält eine individuelle Konferenzraumnummer, eine Organisator-PIN und Zugriff auf das Organisator-Webportal für die Konferenzverwaltung.
  • OpenVoice Integrated bietet US-amerikanische und internationale Freephone-Nummern als zusätzliche integrierte Audiooption für GoTo Meeting, join.me, GoTo Webinar und GoTo Training (Voraussetzung ist ein entsprechendes Abonnement für diese Dienste, die zur Verwendung von OVI aktiv bleiben müssen). Die Gebühren werden auf Minutenbasis und pro Verbindung zu den im Auftrag festgelegten Tarifen abgerechnet. Wenn Sie das dazugehörige Abonnement für GoTo Meeting, join.me, GoTo Webinar oder GoTo Training kündigen, wird Ihr OVI-Abonnement automatisch mit Wirkung des Kündigungsdatums des Dienstes auf OpenVoice übertragen.
  • OpenVoice Integrated Unlimited („OVIU“) ist vorbehaltlich gewisser, im Auftrag festgelegter, Einschränkungen für die integrierte Nutzung mit GoTo Meeting verfügbar. OVIU umfasst auch ein separates gleichzeitiges Abonnement von OpenVoice, wie oben dargelegt. Sie erhalten die Freephone-Nummern ausschließlich zur Nutzung als zusätzliche Audiooption für Ihre Online-Meetings. Sie entrichten eine monatliche Pauschalgebühr für die unbeschränkte Nutzung durch GoTo-Meeting-Organisatoren oder -Teilnehmer, die sich über die Freephone-Nummern einwählen. Abgerechnet wird nutzungsabhängig pro Minute und Verbindung zu den im Auftrag festgelegten Tarifen. Um diesen Dienst zu verwenden, muss der Kunde gesondert GoTo Meeting abonnieren. Die Anzahl der benannten autorisierten Audionutzer muss der Anzahl der benannten autorisierten Benutzer für GoTo Meeting entsprechen. OpenVoice Integrated Unlimited kann nur in bestimmten Ländern erworben werden.
    • Benannte autorisierte Audionutzer (BAAN). Die Anzahl der BAAN für Ihr OVIU-Konto wird im Verhältnis 1:1 für die Nutzung des GoTo-Meeting-Dienstes zugeteilt. Die Anzahl wird beim Kauf zusätzlicher benannter autorisierter Nutzer für GoTo Meeting automatisch entsprechend erhöht und in Ihrer nächsten turnusmäßigen Rechnung verrechnet.
    • Abonnementgebühren und monatliches Fair-Use-Limit: Das bzw. die monatliche(n) OVIU-Entgelt(e) gemäß dieser Vereinbarung wird/werden Ihnen monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. „Monatliches Fair-Use-Limit“ bezeichnet die monatliche Gesamtzahl von 3.000 Minuten pro BAAN multipliziert mit der Gesamtzahl von BAAN, die für Ihr Konto autorisiert wurden. Es wird auf der Grundlage der Minuten berechnet, die ausschließlich im Zusammenhang mit GoTo Meeting genutzt wurden. Die Nutzung der gebührenfreien Einwahlnummern im Zusammenhang mit GoTo Webinar und GoTo Training wird nicht in die monatliche Fair-Use-Limit-Berechnung einbezogen, sondern über den oben beschriebenen standardmäßigen OpenVoice-Integrated-Dienst mit Freephone-Nummern abgerechnet.
    • Nutzung des Dienstes: GoTo Audio behält sich vor, die Nutzung des OVIU-Dienstes durch Sie zu überprüfen, um festzustellen, ob das Nutzungsverhalten über das monatliche Fair-Use-Limit hinausgeht oder gegen den Vertrag verstößt. GoTo Audio hat das Recht, ein über die normale Nutzung hinausgehendes Nutzungsverhalten durch Vergleiche mit allgemeinen durchschnittlichen Kundennutzungsdaten festzustellen. Dazu gehören u. a. die Anzahl der genutzten Minuten, die Anzahl individueller verbundener Rufnummern, Nutzungsmuster und andere Faktoren. Falls GoTo Audio feststellt, dass Sie das monatliche Fair-Use-Limit überschritten oder anderweitig gegen den Vertrag verstoßen haben, kann GoTo Audio Sie nach eigenem Ermessen auf ein geeigneteres Abonnement umstellen, die anwendbaren Tarife berechnen oder Ihren OVIU-Dienst mit oder ohne vorherige Mitteilung aussetzen oder beenden. Hat GoTo Audio Grund zur Annahme, dass Sie den Audiodienst zu rechtswidrigen Zwecken missbrauchen, kann GoTo Audio Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung und mit oder ohne vorherige Mitteilung kündigen und die betreffenden Kommunikationsdaten und andere Informationen an die zuständigen Behörden zum Zweck der Ermittlung und Strafverfolgung weitergeben.
  • OpenVoice Integrated Flat Rate (OVIFR) ist vorbehaltlich gewisser im Auftrag festgelegter Einschränkungen für die integrierte Nutzung mit GoTo Meeting (Starter, Pro, Plus und/oder bei Nutzung eines Flex-Abonnements) verfügbar. OVIFR umfasst auch ein separates gleichzeitiges Abonnement für OpenVoice, wie oben dargelegt, und Sie erhalten Freephone-Nummern und die Call-Me-Funktion, die Ihnen ausschließlich zur Nutzung als zusätzliche Audiooption für Ihre Online-Meetings bereitgestellt werden. Sie entrichten eine monatliche Pauschalgebühr für die unbeschränkte Nutzung (bis zum monatlichen Fair-Use-Limit) durch GoTo-Meeting-Organisatoren bzw. -Teilnehmer, die sich über die Freephone-Nummern einwählen oder sich von der Call-Me-Funktion anrufen lassen. Um diesen Dienst zu verwenden, muss der Kunde gesondert GoTo Meeting abonnieren. Die Anzahl der benannten autorisierten Audionutzer muss der Anzahl der benannten autorisierten Benutzer für GoTo Meeting entsprechen. OVIFR kann nur in bestimmten Ländern erworben werden.
    • Benannte autorisierte Audionutzer (BAAN). Die Anzahl der BAAN für Ihr OVIFR-Konto wird im Verhältnis 1:1 zur Anzahl der benannten autorisierten Nutzer für den GoTo-Meeting-Dienst zugeteilt. Die Anzahl wird beim Kauf zusätzlicher benannter autorisierter Nutzer für GoTo Meeting automatisch entsprechend erhöht und in Ihrer nächsten turnusmäßigen Rechnung verrechnet.
    • Abonnementgebühren und monatliches Fair-Use-Limit: Die im Auftrag festgelegten OVIFR-Gebühren werden Ihnen jährlich im Voraus in Rechnung gestellt „Monatliches Fair-Use-Limit“ bezeichnet die monatliche Gesamtzahl von 3.000 Minuten pro BAAN multipliziert mit der Gesamtzahl von BAAN, die für Ihr Konto autorisiert wurden. Es wird auf der Grundlage der Minuten berechnet, die ausschließlich im Zusammenhang mit GoTo Meeting genutzt wurden. Die Nutzung von (1) Freephone-Nummern in GoTo Webinar oder GoTo Training und/oder (2) die Nutzung der Freephone- und Call-Me-Funktionalität außerhalb der im Auftrag angegebenen Länder wird nicht in die monatliche Fair-Use-Berechnung mit einbezogen, sondern wie oben beschrieben über den standardmäßigen Freephone-Dienst OpenVoice Integrated abgerechnet.
    • Nutzung der Dienste: GoTo Audio behält sich vor, die Nutzung des OVIFR-Dienstes durch Sie zu überprüfen, um festzustellen, ob das Nutzungsverhalten über das monatliche Fair-Use-Limit hinausgeht oder gegen den Vertrag verstößt. GoTo Audio hat das Recht, ein über die normale Nutzung hinausgehendes Nutzungsverhalten durch Vergleiche mit allgemeinen durchschnittlichen Kundennutzungsdaten festzustellen. Dazu gehören u. a. die Anzahl der genutzten Minuten, die Anzahl individueller verbundener Rufnummern, Nutzungsmuster und andere Faktoren. Falls GoTo Audio feststellt, dass Sie das monatliche Fair-Use-Limit überschritten oder anderweitig gegen den Vertrag verstoßen haben, kann GoTo Audio Sie nach eigenem Ermessen auf ein geeigneteres Abonnement umstellen, die anwendbaren Tarife berechnen oder Ihren OVIFR-Dienst mit oder ohne vorherige Mitteilung aussetzen oder beenden. Hat GoTo Audio Grund zur Annahme, dass Sie den Audiodienst zu rechtswidrigen Zwecken missbrauchen, kann GoTo Audio Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung und mit oder ohne vorherige Mitteilung kündigen und die betreffenden Kommunikationsdaten und andere Informationen an die zuständigen Behörden zum Zweck der Ermittlung und Strafverfolgung weitergeben.
  • Call Me ist eine zur Verwendung mit GoTo Meeting verfügbare Funktion, mit der Meeting-Organisatoren den Teilnehmern eines Meetings oder einer Telefonkonferenz die Möglichkeit bieten können, ihre Telefonnummer anzugeben und zu Meetingbeginn vom GoTo-Meeting-Dienst unter dieser Nummer angerufen zu werden. Wenn Call Me als eine Funktion von OVIFR bereitgestellt wird, werden Gebühren entweder (1) auf Minutenbasis und pro Verbindung zu denselben Tarifen abgerechnet, die im Auftrag für den Freephone-Dienst OpenVoice Integrated festgelegt wurden, oder (2) es wird ein vertraglich festgelegter Pauschalpreis (bis zum monatlichen Fair-Use-Limit) in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Genauigkeit der eingegebenen Telefonnummer, und die Organisatoren sind verantwortlich für die Überprüfung der Identität der Teilnehmer, die über die Call-Me-Funktion beitreten. Zudem tragen die Organisatoren alle Kosten, die aus der Nutzung dieser Funktion entstehen, auch wenn ein Teilnehmer eine falsche Telefonnummer eingibt.

Die Grasshopper-Dienste werden von der Grasshopper Group, LLC („Grasshopper“) bereitgestellt, dem für die Tarife und Nutzungsbedingungen aller Grasshopper-Dienste verantwortlichen Kommunikationsanbieter.

  • Überblick: Grasshopper ist ein virtueller PBX-Telekommunikationsdienst, der Freephone- bzw. lokale Telefonnummern als virtuelle Nebenstellenanlage bereitstellt. Die bereitgestellten Nummern gehören Ihnen, und Sie können sie vor Kündigung Ihres Kontos an einen anderen Anbieter portieren. Weitere Einzelheiten zum Portieren von Nummern sind unter www.grasshopper.com/numberporting zu finden. Zusätzliche Telekommunikations- und Nicht-Telekommunikationsfunktionen und -dienste sowie die geltenden Preise sind unter https://grasshopper.com/how-it-works-and-features/add-ons zu finden.
    • Grasshopper Connect Services ist eine Kommunikationslösung, die dieselbe Technologie wie Grasshopper verwendet, um dem Mobiltelefon eines Benutzers eine zweite Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, darüber hinaus jedoch eine App nutzt, um Telefonanrufe, Textnachrichten und E-Mails in einem einheitlichen Posteingang zu sammeln. Die App ermöglicht es Benutzern, all ihre Konversationen an einem Ort zu sehen, und ergänzt dies zudem um die Integration von E-Mails. Jede Konversation wird nach Kontakt sortiert, sodass alle Nachrichten und Anrufe eines Kontakts in einer einzigen Zeitleistenansicht angezeigt werden können. Ziel ist es, die Geschäftskommunikation für die Benutzer übersichtlicher zu machen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden schneller zu antworten.
    • Ruby Receptionists Services: Sollten Sie im Rahmen Ihres Grasshopper-Kaufs Ruby Receptionists Services kaufen, gelten die unter https://www.goto.com/company/legal/ruby-terms aufgeführten zusätzlichen Bedingungen für diesen Kauf und sind durch Verweis mit einbezogen.
  • Notrufdienst: GRASSHOPPER IST KEIN TELEFONDIENSTANBIETER. GRASSHOPPER KANN NICHT FÜR NOTRUFE VERWENDET WERDEN. BEI EINEM NOTFALL WÄHREND DER NUTZUNG DER DIENSTE MÜSSEN SIE AUFLEGEN UND DEN VON IHREM LOKALEN ANBIETER BEREITGESTELLTEN DIENST NUTZEN, UM DIE LOKALE NOTRUFNUMMER ZU WÄHLEN.
  • Bestimmungen bezüglich angemessener Nutzung: Grasshopper Services-Abonnements werden auf Grundlage „unbegrenzter Nutzung“ bzw. „unbegrenzter Minuten“ angeboten. Sie (i) dürfen nur im Rahmen normaler geschäftlicher Vorgänge verwendet werden, (ii) sind nur für Live-Dialoge zwischen zwei Personen vorgesehen und (iii) gelten nicht für internationale Anrufe, für die eine zusätzliche Gebühr berechnet wird. Grasshopper Services darf nicht zu den folgenden unzulässigen Zwecken verwendet werden:
    • Weiterleiten der Grasshopper-Nummer an eine andere Telefonnummer, die mehrere gleichzeitige Anrufe verarbeiten kann, an eine Nebenstellenanlage oder an ein Vermittlungstelefon;
    • Spamming und Blasting (z. B. das gleichzeitige Senden von 100 oder mehr Massen- bzw. Junk-Voicemails oder Fax-Sendungen)
    • Massen-Einwählleitungen (z. B. Support- oder Vertriebs-Call-Center, „Hotlines“, 0800-Nummern, Sportnummern usw.);
    • SMS-Blasting (eine beliebige Menge von Ihnen gesendeter Textnachrichten, die die Nutzung des Netzes oder der Systeme von Grasshopper oder des Netzes eines anderen Anbieters nach Ermessen von Grasshopper beeinträchtigt)
    • Automatisches Wählen und „Predictive Dialing“ (d. h., das nicht manuelle Wählen einer Telefonnummer oder fortlaufendes Wählen mit Hilfe eines Softwareprogramms oder anderer Mittel, um ausgehende Anrufe zu tätigen)
  • Grasshopper behält sich das Recht vor, ohne vorausgehende Ankündigung (i) Ihren Dienst zu trennen oder auszusetzen, wenn Grasshopper feststellt, dass Ihre Nutzung des Dienstes gegen die hierin festgelegten Bestimmungen bezüglich angemessener Nutzung verstößt, oder wenn Sie regelmäßig 50.000 Minuten pro Monat oder 50 gleichzeitige Anrufe überschreiten, sowie (ii) Sprachanrufe von mehr als 6 Stunden und Faxanrufe mit mehr als 3 Stunden Dauer zu beenden. Diese Bestimmungen bezüglich angemessener Nutzung gelten auch für die „unbegrenzten“ Nebenstellen, die auf 1.000 Nebenstellen pro Konto beschränkt sind. Für zusätzliche Nebenstellen kann ein weiteres Grasshopper-Konto erforderlich sein. Unlimited Voice Studio ermöglicht es Ihnen, eine „unbegrenzte“ Anzahl von Begrüßungen und Benachrichtigungen mit jeweils bis zu 750 Wörtern aufzuzeichnen. Für Begrüßungen und Benachrichtigungen von mehr als 750 Wörtern wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 75 USD pro 750 Wörter berechnet. Grasshopper kann jederzeit nach eigenem Ermessen die Bestimmungen bezüglich angemessener Nutzung ergänzen oder ändern.
  • Kontoänderungen und CPNI-Compliance. Kontoänderungen und CPNI-Compliance. Sie können durch schriftliche oder telefonische Mitteilung an Grasshopper die Änderung von Dienstfunktionen oder -abonnements verlangen (Änderungen, die ein Dienstabonnement betreffen, werden erst mit Beginn der nächsten Laufzeit wirksam). Bei der Kontaktaufnahme mit Grasshopper muss der Kunde seinen Namen, seine Adresse, seine Kontonummer und seine administrative PIN angeben, oder die Mitteilung muss von der hinterlegten Original-E-Mail-Adresse aus gesendet werden. Grasshopper schützt Ihre Customer Proprietary Network Information (CPNI, netzwerkbezogenen Kundeninformationen) durch diese PIN. Telekommunikationsanbieter unterliegen den Vorschriften der US-amerikanischen Federal Communications Commission (FCC) zum Schutz netzwerkbezogener Kundeninformationen. Zusätzliche Informationen bezüglich der CPNI sind auf der FCC-Website unter http://apps.fcc.gov/eb/CPNI/index.cfm verfügbar.
  • Laufzeit: Die anfängliche Laufzeit der Grasshopper Services kann je nach Zeitraum, der den erworbenen Diensten bei Aufgabe Ihrer Bestellung zugeordnet wird, auf monatlich oder jährlich festgelegt werden. Die anfängliche Laufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem Grasshopper die Dienste für Ihr Konto aktiviert, und verlängert sich automatisch um den Zeitraum der anfänglichen Laufzeit, bis eine der beiden Parteien die Vereinbarung gemäß den unten aufgeführten Bedingungen kündigt.
  • Gebühren: Wie in diesem Vertrag festgelegt, werden Gebühren entweder im Voraus oder nachträglich in Rechnung gestellt. Zu den im Voraus berechneten Gebühren gehören wiederkehrende Gebühren wie etwa Abonnemententgelte (einschließlich entsprechender Steuern oder Gebühren, die im Voraus zu erheben sind), Add-ons und Upgrades sowie Einmalbelastungen (z. B. einmalige Kosten oder Gebühren). Zu den nachträglich in Rechnung gestellten Gebühren gehören Nutzungsgebühren (z. B. für Überschreitungen), Gebühren für internationale Gespräche, Ferngespräche und die Telefonauskunft sowie Steuern und Abgaben (z. B. Telecommunications Sales Tax, FCC Regulatory Fee, behördliche Inkassokosten und Federal Universal Service Fund (USF)).
    • Zu den Dienstabonnements für Freephone- und lokale Telefonnummern gehören (i) eine pauschale monatliche Grundgebühr für den Dienst, die die Gesprächsgebühren für Ihr Dienstabonnement enthält, (ii) die Anzahl der im Abonnement enthaltenen Minuten („Schwellenwertbetrag“) und (iii) ein Tarif für zusätzliche Minuten (Grasshopper stellt Ihnen alle Minuten, die die Anzahl der im Abonnement festgelegten Minuten überschreiten, in Rechnung), jeweils für die Verwendung in den kontinentalen USA (d. h. USA außer Alaska und Hawaii sowie den Territorien der USA) und Kanada. Abonnements und Tarife sind auf der Grasshopper-Website unter https://signup.grasshopper.com/plans zu finden.
    • Internationale Anrufe von den USA aus (außer Anrufe nach Kanada) und Anrufe außerhalb der kontinentalen USA (insbesondere Alaska und Hawaii sowie die Territorien der USA), darunter auch Anrufe, die von den kontinentalen USA und Kanada aus an solche internationalen Ziele weitergeleitet werden, werden gemäß den auf der Grasshopper-Website unter https://grasshopper.com/international-rates/ veröffentlichten Tarifen für ausgehende internationale Gespräche berechnet.
    • Grasshopper kann Einrichtungs- und zusätzliche Gebühren für optionale Funktionen, Add-ons und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen berechnen. Diese Gebühren werden auf der Grasshopper-Website unter https://signup.grasshopper.com/plans veröffentlicht. Grasshopper behält sich das Recht vor, im eigenen Ermessen Preise und/oder Abrechnungsmodalitäten zu ändern. Sofern im entsprechenden Abonnement nicht anders festgelegt, berechnet Grasshopper die Nutzungsgebühren in Intervallen von sechs (6) Sekunden mit einem Minimum von achtzehn (18) Sekunden. UM INTERNATIONALE ANRUFE FÜR EIN KONTO ZU AKTIVIEREN, MÜSSEN SIE EINE ERSTE ANZAHLUNG VON 500 USD LEISTEN. DIESE ANZAHLUNG WIRD DAZU VERWENDET, DIE FÜR IHR KONTO ANFALLENDEN GEBÜHREN ZU BEGLEICHEN. Nutzungsgebühren werden nachträglich in Rechnung gestellt. Überschreitungsgebühren für zusätzliche Minuten werden entweder im Monat nach der Überschreitung oder, falls der Verbrauch zu einer Gebühr führt, die Ihren Schwellenwertbetrag überschreitet, gleich in Rechnung gestellt. Kredit- bzw. Debitkarten werden automatisch monatlich oder gleich beim Überschreiten des Schwellenwertbetrags belastet. Die Belastung einer Kredit- bzw. Debitkarte bzw. eines Kontos erfolgt ohne zusätzliche Mitteilung und ohne Einholung einer Zustimmung. Der Abrechnungszeitraum kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Wenn der Abrechnungszeitraum weniger oder mehr als einen vollen Monat umfasst, kann Grasshopper angemessene Anpassungen und anteilsmäßige Zahlungen festlegen. Abonnementgebühren werden, wo zutreffend, jährlich, monatlich oder, falls die verbrauchsabhängigen Gebühren den Schwellenwertbetrag Ihres Kontos überschreiten, sofort verrechnet; je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt. Der Schwellenwertbetrag wird von Grasshopper festgelegt und kann je nach Ihrem Abonnement, Ihrer Nutzung und Ihrem Kontoverlauf variieren.
    • Sofern nicht gesetzlich verboten, kann Grasshopper in Verbindung mit Telefoniediensten, die Kunden innerhalb der USA zur Verfügung gestellt werden, monatlich eine behördliche Inkassogebühr (Regulatory Recovery Fee) in Rechnung stellen, um Kosten auszugleichen, die Grasshopper im Zusammenhang mit der Einhaltung von Anfragen oder Verpflichtungen entstehen, die durch Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden und/oder durch andere Justizorgane und staatliche Stellen auferlegt werden. Diese Gebühr ist keine durch eine Regierung festgelegte oder geprüfte Steuer oder Abgabe. Behördliche Inkassogebühren werden als gesonderter Posten auf Rechnungen ausgewiesen, und die Ausgangstarife werden jeweils im Leistungsangebot festgelegt. Grasshopper kann die behördliche Inkassogebühr ohne vorherige Mitteilung erhöhen oder reduzieren.
  • Zahlungsverzug und Kündigung: Zahlungsverzug und Kündigung. Sie können den Grasshopper-Dienst gemäß den Nutzungsbedingungen und durch ein Kündigungsschreiben kündigen, indem Sie über http://support.grasshopper.com ein Ticket an die Abrechnungsabteilung von Grasshopper senden. Nach Erhalt des Tickets generiert Grasshopper ein Stornierungsticket zum Stornieren Ihres Kontos und sendet Ihnen per E-Mail eine Stornierungsticketnummer als Empfangsbestätigung Ihres Kündigungsschreibens durch Grasshopper. Kündigungsanfragen werden innerhalb eines Werktages bearbeitet. Falls Sie keine Stornierungsticketnummer erhalten, kann dies daran liegen, dass Ihr Kündigungsschreiben nicht bei Grasshopper eingegangen ist. In diesem Fall sollten Sie unter +1 800 820 8210 oder +1 617 395 5700 beim Kundensupport nachfragen, ob eine Stornierungsticketnummer generiert wurde. Da die Minuten rückwirkend berechnet werden, erhalten Sie nach Beendigung des Abonnements zum nächsten Abrechnungstermin eine Schlussabrechnung für Ihre verbrauchten Minuten. Nach Kündigung der Grasshopper-Dienste haben Sie kein Recht, Nachrichten zu erhalten, und Grasshopper ist nicht verpflichtet, ungelesene oder nicht gesendete Nachrichten an Sie oder Dritte weiterzuleiten. Grasshopper kann zum Weiterführen der Dienste nach einer Kündigung oder Aussetzung Reaktivierungsgebühren berechnen. Nach der Kündigung sind Sie verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages fälligen unbestrittenen Beträge und Kosten zu begleichen. Beim Eröffnen eines neuen Kontos oder Aktualisieren der hinterlegten Kredit- bzw. Debitkartendaten wird Ihnen, wenn bei Ihnen Zahlungen für alte oder mehrere Konten ausstehend sind, der gesamte Restbetrag in Rechnung gestellt.
  • Blacklist-Ziele: Grasshopper behält sich das Recht vor, im eigenen Ermessen den Zugang zu bestimmten internationalen Ländern und Standorten zu sperren, denen häufig betrügerische Anrufe angelastet werden („Blacklist-Ziele“). Auf Ihre Anfrage und unter bestimmten Voraussetzungen kann Grasshopper Ihnen Zugriff auf Blacklist-Ziele gewähren.
  • Datenschutz und Aufzeichnungen: Sie ermächtigen Grasshopper, (i) Anrufe beim Kundendienst in Bezug auf Ihr Konto oder Ihre abonnierten Dienste zu überwachen und aufzuzeichnen sowie (ii) Sie von Zeit zu Zeit zu kontaktieren, und zwar (a) per Telefonanruf, Sprachnachricht, Push-Benachrichtigung oder SMS-Nachricht an von Grasshopper bereitgestellte oder andere Telefonnummern, die Sie Grasshopper zum Zwecke der Kontaktaufnahme bereitstellen, auch mit Hilfe automatisierter Wahl, oder (b) über Ihre Grasshopper-Voicemail-Box. Grasshopper kann auch Gespräche, die über die Netzwerke und Systeme von Grasshopper übertragen werden, überwachen und aufzeichnen, jedoch ausschließlich zu Fehlerbehebungszwecken und/oder zur Durchführung von für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Qualitätskontrollmaßnahmen. Die Aufzeichnung kann mit oder ohne weitere Ankündigung erfolgen. Die Aufzeichnungen werden nur zu Qualitätssicherungs- und Schulungszwecken genutzt.
  • Rückmeldungen bezüglich der Barrierefreiheit: Für Rückmeldungen bezüglich der Barrierefreiheit gemäß des Accessible Canada Act oder um eine Beschreibung unseres Verfahrens der Rückmeldung zur Barrierefreiheit in einem anderen Format zu erhalten, wenden Sie sich bitte an accessibilityfeedback@goto.com oder (781) 850-1458.

GoTo-Connect-Dienste

GoTo Connect (ehemals Jive) ist ein cloudbasierter VoIP-Dienst, der Audio-, Video- und Bildschirmübertragungsfunktionen mit cloudbasierten Telefonie- und Message-Diensten verbindet, einschließlich der Contact-Center-Dienste und einer damit zusammenhängenden unterstützenden Software, um eine vollumfänglich integrierte Anwendung bereitzustellen, die es Nutzern gestattet, intern und extern mittels eines Webbrowsers oder einer herunterladbaren Anwendung zu kommunizieren. Bestimmte GoTo-Connect-Pakete können außerdem andere GoTo-Dienste enthalten, die in dieser Dienstbeschreibung aufgeführt sind und den für diese Dienste geltenden Bedingungen unterliegen. Alle nicht PBX-basierten Audio-Konferenzfunktionen werden im Einklang mit den oben dargelegten OpenVoice-Diensten vorgesehen. Add-on-Dienste von Drittanbietern (nach den Nutzungsbedingungen ein „Drittanbieterdienst“) können für GoTo Connect, erworben werden, wie zum Beispiel die hier Beschriebenen:

GoTo Connect – Teams Edition: Die Teams-Version von GoTo Connect ist eine Version von GoTo Connect, die ausschließlich Sprachfunktionen bietet und mit dem Connector (im Folgenden definiert) gebündelt ist. Sie ermöglicht es Ihnen, über Ihr Microsoft-Teams-Konto Anrufe zu tätigen und entgegenzunehmen.

GoTo Connect Teams Connector: Der GoTo Connect Teams Connector („Connector“) ist ein Add-on-Dienst eines Drittanbieters für Ihr GoTo-Connect-Konto. Er ermöglicht es Ihren GoTo-Connect-Benutzern, durch Nutzung der GoTo-Connect-Plattform über ihre Microsoft-Teams-Konten Anrufe zu tätigen und entgegenzunehmen.

  • Kriterien für die technische Zulänglichkeit: GoTo Connect erfordert ein ordnungsgemäß konfiguriertes, leistungsstarkes, auf Unternehmensanforderungen angelegtes Breitband-IP-Netzwerk und eine dementsprechende Verbindung. Die Nutzung von GoTo Connect mit einem Netzwerk, Diensten oder Verbindungen, die mit GoTo Connect nicht kompatibel sind, kann zu teilweiser oder vollständiger Nichtverfügbarkeit, Unterbrechung oder mangelnder Leistungsfähigkeit von GoTo Connect oder anderen Diensten führen, die das gleiche Netzwerk, die gleichen Dienste oder die gleiche Verbindung nutzen. Der Kunde wird auf eigene Kosten ein IP-Netzwerk, IP-Dienste und eine IP-Verbindung, die dem vorstehenden Standard gerecht werden, und die gesamte Ausrüstung vor- und unterhalten, die notwendig sind, damit GoTo Connect angeschlossen werden und dieses Netzwerk, die Dienste und die Verbindung genutzt werden können.
  • Hinzufügen oder Entfernen von Diensten: Sie können Ihrem Konto jederzeit neue Nutzer hinzufügen. Für den ersten Monat werden die mit dem Dienst verbundenen Gebühren anteilig verrechnet. Um die Anzahl der Benutzer zu reduzieren oder diesen Vertrag zu beenden, müssen Sie uns davon in Kenntnis setzen, wie in Abschnitt 3.1 dieser Nutzungsbedingungen unter https://www.goto.com/company/legal/terms-and-conditions beschrieben. Wenn Sie alle gebührenpflichtigen Geräte aus Ihrem Konto entfernen, wird Ihnen weiterhin mindestens ein Gerät in Rechnung gestellt, bis die Dienste gekündigt sind oder weitere Geräte hinzugefügt werden. Im Sinne dieses Nachtrags bezeichnen „Dienstgebühren“ die festen monatlichen Gebühren für die in Ihrem Konto verfügbaren Dienste.
  • Gebühren: GoTo Connect beinhaltet (vorbehaltlich einer angemessenen Nutzung) Anrufe im Inland an die jeweilige Festnetz- und Mobilfunknummer (ohne Auskunftsdienst/Sondernummernvorwahl). Anrufe ins Ausland (internationale Telefonanrufe) würden sich an den internationalen Tarif von GoTo Connect halten, dessen Tarife nach Land und Anrufart (d. h. Festnetz oder Mobilfunk) definiert sind. In einigen Fällen entstehen dem Kunden (vorbehaltlich der angemessenen Nutzung) bei Anrufen ins Ausland möglicherweise keine Kosten. Alle anderen Anrufe werden auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden regionalen Standardtarife in Rechnung gestellt, die in dem gültigen Plan für GoTo Connect dargelegt sind.
  • Gebührenanpassung: Die Standardtarife können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Tarife einmal jährlich nach der anfänglichen Laufzeit und mit einer Frist von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung zu ändern. Die Preise können sich auch aufgrund von regulatorischen Anforderungen, Marktbedingungen oder anderen Durchleitungsgebühren ändern. Die vorstehenden Bestimmungen zur Gebührenanpassung gelten nicht, wenn der Regionale Nachtrag (siehe unten) in Ihrem Land einen anderen Prozess für die Gebührenanpassung vorsieht.
  • Regionaler Nachtrag: Sollten Sie GoTo Connect von außerhalb Nordamerikas aus erwerben, gilt für Sie der Regionale Nachtrag, der unter https://www.goto.com/company/legal/regional-supplement abrufbar ist.
  • Notrufdienste in Nordamerika:
    • Verfügbarkeit und Nutzung der Notrufdienste: Sie bestätigen, (1) dass Sie unsere unter https://www.goto.com/company/legal/911-service-availability-policy veröffentlichte Richtlinie zur Verfügbarkeit des Notrufdienstes gelesen und verstanden haben, und erkennen an, (2) dass sich der von uns angebotene Notrufdienst („GoTo-Connect-Notrufdienst“) vom Notrufdienst traditioneller Telefonanbieter in der Art und Weise unterscheidet wie in der Richtlinie zur Verfügbarkeit des Notrufdienstes beschrieben. Dazu gehört u. a., dass der GoTo-Connect-Notrufdienst bei einer Unterbrechung der Stromversorgung oder Breitband-Internetverbindung oder falls irgendetwas in Ihrem WAN (Wide Area Network) bzw. LAN (Local Area Network) Ihre Verbindung mit unserer Plattform blockiert, nicht mehr funktionsfähig ist. Des Weiteren funktioniert der GoTo-Connect-Notrufdienst auch dann nicht, wenn die Dienste aus irgendeinem Grund, einschließlich Säumigkeit Ihrer Zahlung, von uns deaktiviert wurden.
    • Information zum Standort: Sie müssen uns den Standort jedes einzelnen Geräts nennen, mit dem Anrufe getätigt oder entgegengenommen werden. Geräte werden von uns erst dann aktiviert, nachdem wir diese Informationen von Ihnen erhalten haben. Wenn Sie den Standort eines Geräts ändern, müssen Sie umgehend unser Fulfillment Department über den neuen Standort des Gerätes per E-Mail an numbers@goto.com informieren. Zusätzlich müssen Sie alle mit der Aktualisierung der Standortdatenbank verbundenen Gebühren entrichten. Im Sinne dieses Nachtrags bezeichnet ein „Gerät“ ein physisches Telefon, ein Softphone, ein Faxgerät, einen Analog-Telefon-Adapter (ATA) oder ein anderes Gerät, mit dem durch Nutzung des Dienstes Anrufe getätigt oder entgegengenommen werden.
    • Callback-Informationen: Wenn Sie den GoTo-Connect-Notrufdienst verwenden, werden die einem Gerät zugeordneten Standort- und Callback-Informationen normalerweise automatisch an eine als „Notrufleitstelle“ definierte örtliche oder nationale Antwortzentrale für Notrufe weitergeleitet. Da einige Notfallleitstellen nicht ausreichend ausgestattet sind, solche Standort- und Callback-Informationen zu empfangen, bestätigen Sie, dass Standort- und Callback-Informationen gegebenenfalls verbal von Ihnen zu übermitteln sind. Die automatische Weiterleitung von Standort- und Callback-Informationen ist für kein Gerät aktiviert, sofern wir nicht die Aktivierung per E-Mail bestätigt haben.
    • Die vorstehenden Bestimmungen in diesem Abschnitt finden keine Anwendung, wenn Sie GoTo Connect in Europa und Australien erwerben – sehen Sie für weitergehende Informationen bitte in den Regionalen Nachtrag zu Ihrer Nutzung von Notfalldiensten.
  • Notrufdienste außerhalb Nordamerikas: Sollten Sie GoTo Connect außerhalb Nordamerikas erwerben, sehen Sie bitte in den Regionalen Nachtrag für Informationen bezüglich Ihrer Nutzung der Notrufdienste.
  • Behördliche Inkassogebühren: Sofern nicht gesetzlich verboten, sind wir berechtigt, in Verbindung mit Telefoniediensten, die Ihnen innerhalb der USA zur Verfügung gestellt werden, monatlich eine behördliche Inkassogebühr (Regulatory Recovery Fee) in Rechnung zu stellen, um Kosten auszugleichen, die uns im Zusammenhang mit der Einhaltung von Anfragen oder Verpflichtungen entstehen, die durch Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden und/oder durch andere Justizorgane und staatliche Stellen auferlegt werden. Diese Gebühr ist keine durch eine Regierung festgelegte oder geprüfte Steuer oder Abgabe. Wir können die behördliche Inkassogebühr ohne vorherige Mitteilung erhöhen oder reduzieren.
  • Angemessene Nutzung:
    • „Unbegrenzte“ Nutzung: Sie bestätigen, dass (a) jeder Verweis unsererseits auf „unbegrenzte“ Gesprächsminuten, Nachrichten oder Funktionen sich auf unsere Praxis bezieht, Dienste nicht auf Minutenbasis, pro Nachricht oder pro Nutzung abzurechnen, sofern die Nutzung angemessen ist, und dass (b) wir für Callcenter-Betriebe, Fax- oder Nachrichten-Spamming oder andere Aktivitäten, die außergewöhnlich viele Verbindungen zum öffentlichen Telefonnetz („PSTN“) benötigen, keine Abonnements mit „unbegrenzter“ Nutzung anbieten. Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist (z. B. in Ihrer Bestellung oder im Regionalen Nachtrag), können wir die PSTN-Konnektivität begrenzen, Minuten- oder Nachrichtentarife für übermäßige Nutzung geltend machen oder diesen Vertrag kündigen, wenn wir feststellen, dass (i) bei Anrufen Ihre durchschnittliche PSTN-Nutzung pro Nutzer die monatliche Gesamtzahl von 2.500 Minuten im Monat multipliziert mit der für Ihr Konto autorisierten Gesamtzahl der Nutzer überschreitet oder (ii) bei Nachrichten Ihr Nutzungsverhalten im Vergleich mit anderen Geschäftskunden exzessiv ist (z. B. hohes Volumen, automatisierte Kampagnen).
    • Nutzungsgrenzen: Wir können Anrufe oder Anrufziele blockieren, die unserer Einschätzung nach mit Gebührenbetrug, Traffic-Pumping oder Hochfrequenz-Maschineneinwahl in Zusammenhang stehen, oder Dienste aussetzen oder kündigen, von denen wir glauben, dass sie durch Abonnementbetrug bezogen wurden.
  • Geräte und zusätzliche Produkte:
    • Erwerb und Stornierung: Sie bestätigen, dass alle Ankäufe von Geräten, außer wie nachfolgend festgelegt, endgültig und nicht erstattungsfähig sind. Durch die Stornierung eines Gerätekaufs wird weder der Vertrag noch ein von Ihnen erworbener Dienst gekündigt. Sie können eine bereits erfolgte Gerätebestellung stornieren, (a) indem Sie uns maximal 24 Stunden nach Aufgabe der Bestellung benachrichtigen oder (b), wenn die Bestellung mehr als 24 Stunden zurückliegt, indem Sie uns maximal 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung schriftlich benachrichtigen und eine Bearbeitungsgebühr von 25 Prozent für alle stornierten oder abgelehnten Gerätekäufe entrichten. Wir gewähren erst eine Rückerstattung, nachdem das/die Gerät(e) an uns zurückgegeben wurde(n). Zurückgegebene Geräte müssen im Neuzustand sein und sich in der Originalverpackung befinden. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr tragen Sie alle Kosten, die für den Austausch beschädigter Geräte oder fehlender Komponenten oder Verpackung anfallen.
    • Lieferung. Wenn nicht anders angegeben, werden alle Geräte frei an Bord (FOB) von unserer Versandstelle verkauft. Die Lieferung von Geräten an unsere oder eine andere Ladestelle stellt die Auslieferung an Sie dar und bedeutet, dass Sie, unabhängig von bestehenden Lieferbedingungen, das ganze Risiko eines Verlusts oder Transportschadens tragen.
    • Garantie des Herstellers: Wir übertragen Ihnen alle sich aus der Herstellergarantie ergebenden Rechte für Geräte, die Sie von uns erwerben. Wir behalten uns das Recht vor, Sie in unserem alleinigen Ermessen bei der Beschaffung von Ersatzgeräten oder dem Geräteservice im Rahmen der Herstellergarantie zu unterstützen.
    • Gerätevermietung: Wenn Sie Geräte von uns mieten, unabhängig davon, ob die Vermietung in der Bestellung separat aufgeführt oder mit den Diensten gebündelt ist, werden die Bedingungen des Gerätemietvertrages, der unter https://www.goto.com/company/legal/equipment-rental-agreement verfügbar ist, hiermit durch Bezugnahme einbezogen.
    • NICE CXone: Sollten Sie ein Abonnement von NICE CXone (zuvor inContact) Contact-Center-Dienste („NICE CXone-Dienste“) erwerben, werden hiermit die Bedingungen der NICE CXone Dienstleistungsvereinbarung durch Bezugnahme einbezogen, die unter https://www.goto.com/company/legal/cxone-service-terms abrufbar sind.
    • Jive Business Continuity: Wenn Sie ein Abonnement für Jive Business Continuity erwerben, werden die Bedingungen des Netzwerkdienstleistungsvertrags, der unter https://www.goto.com/company/legal/network-services-agreement ersichtlich ist, hiermit durch Verweis einbezogen.
    • Erwerb von SD-WAN-Diensten: Wenn Sie SD-WAN-Dienste erwerben, sind die Bedingungen des SD-WAN-Kaufvertrags, der unter https://www.goto.com/company/legal/sd-wan-purchase-agreement zu finden ist, hiermit durch Verweis einbezogen.
    • InformaCast: Wenn Sie den InformaCast-Massenmitteilungsdienst (nur in den Vereinigten Staaten erhältlich) erwerben, dürfen Sie ihn nicht verwenden zur Versendung von Informationsflüssen, (i) für die dem Empfänger eine Gebühr entsteht, es sei denn, Sie haben zuvor das Einverständnis des Empfängers eingeholt oder Sie beantworten einen Notruf; (ii) an Einzelpersonen, die nicht Ihre Angestellten sind, nicht ein von Ihnen zur Verfügung gestelltes Gerät benutzen oder Ihnen gegenüber keine bestätigte Zustimmung erteilt haben; oder (iii) an Notfallnummern oder Patientenzimmer. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Singlewire, Inc. (die Eigentümerin von InformaCast) Drittbegünstigte dieser Vereinbarung zum Zwecke der Ausübung unserer Rechte und der Einforderung der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen in Bezug auf den InformaCast-Dienst ist.
    Laufzeit und Kündigung:
    • Laufzeit: Ungeachtet gegenteiliger Aussagen in den Nutzungsbedingungen beginnt die anfängliche Laufzeit am Stichtag (d. h. dem Zeitpunkt des Inkrafttretens) und verlängert sich um die im Auftrag festgelegte Dauer, beginnend mit dem ersten Tag des Monats nach dem Datum des Inkrafttretens. Nach der Ursprünglichen Laufzeit verlängern sich die Dienste für den gleichen Zeitraum, wie der vorhergehende Zeitraum bis zu höchsten 12 Monaten oder wie in sonstiger Art und Weise durch das geltende Recht beschränkt (jeder ein „Verlängerungszeitraum“).
    • Vorzeitige Kündigung: Wenn Sie die Vereinbarung oder die hierunter erworbenen Dienste aus irgendeinem Grund (mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns) kündigen oder falls wir die Vereinbarung oder die unter diesem Nachtrag erworbenen Dienste aufgrund einer Vertragsverletzung Ihrerseits kündigen, bleibt die Verantwortlichkeit für alle anwendbaren Dienstgebühren bis zum Ende der Laufzeit bei Ihnen.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: GoTo hat Maßnahmen umgesetzt, die darauf ausgelegt sind, ein ausreichendes Maß an Geheimhaltung, Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von GoTo Connect sicherzustellen. Besuchen Sie die entsprechende Seite für GoTo Connect im Abschnitt „Produktressourcen“ des GoTo Trust & Privacy Center.

GoTo Contact Center (und GoTo Contact Center Pro) ist ein cloudbasierter Contact-Center-Dienst, der nativ in GoTo Connect integriert ist und Schriftverkehr-Routing und -Queuing, Beraterverwaltung und zugehörige Berichtsfunktionen bietet.

GoTo Customer Engagement ist ein cloud-basierter Nachrichten- und Engagement-Dienst, der nativ in GoTo Connect integriert ist und die Möglichkeit bietet, ausgehende Nachrichtenkampagnen zu erstellen und eingehende Nachrichten in einem gemeinsamen Posteingang zu verwalten.

  • KI-Funktionen (beta): Ihre Nutzung der KI-fähigen Beta-Funktion des Nachrichtenassistenten innerhalb dieses Dienstes (die optional ist) unterliegt den GoTo KI-Bedingungen, die unter https://www.goto.com/company/legal/ai-terms abrufbar sind.

Interaktion mit Kunden und Support

GoToAssist ist ein gehosteter, webbasierter SaaS-Dienst (Software as a Service) für den Online-Fernsupport und den Online-Fernzugriff. Der Dienst vereint wichtige Cloud-basierte Support- und IT-Management-Werkzeuge, mit denen Techniker standortunabhängigen technischen Support für Computer, Mobilgeräte und Netzwerkinfrastrukturen mit Internetzugang leisten können. Der GoToAssist-Dienst lässt sich wie im Auftrag festgelegt auf Grundlage benannter autorisierter Nutzer oder Mehrfachsitze abonnieren.

  • GoToAssist Corporate ermöglicht es Privatanwendern und Supportanbietern, sich mit Kunden zu verbinden und Live-Fernhilfe zu leisten, indem sie zur Lösung technischer Probleme die Zweiwege-Bildschirmfreigabe, den integrierten Chat sowie die Maus- und Tastatursteuerung nutzen.
  • GoToAssist Remote Support ermöglicht es Einzelpersonen und Organisationen, eine Verbindung zu Kunden herzustellen und technische Probleme per Fernsupport zu beheben. Dazu dienen Werkzeuge wie die wechselseitige Bildschirmübertragung, der Fernzugriff, die Fernsteuerung, die Ferndiagnose, der Chat und andere Werkzeuge, die für verschiedene Arten von Abteilungen konzipiert sind, darunter Callcenter mit zahlreichen Mitarbeitern, Helpdesks und IT-Abteilungen. Sie können die Fernzugangsfunktion, die zum Support unbeaufsichtigter Geräte dient, für bis zu einhundert (100) Computer pro benanntem autorisierten Nutzer bzw. Mehrfachsitz nutzen, wie im Auftrag festgelegt. Jeder benannte autorisierte Nutzer darf jederzeit auf diese Computer zugreifen.
    • GoToAssist Mobile Support ist ein Add-on für den GoToAssist-Fernsupportdienst, das es Technikern ermöglicht, ausgewählte Mobilgeräte über einen Webbrowser oder eine App per Fernzugriff anzuzeigen und in bestimmten Fällen zu steuern.
  • GoToAssist Service Desk ermöglicht Einzelpersonen und Organisationen das Management von Service-Desk-Aktivitäten, einschließlich Vorfalls-, Problem-, Änderungs-, Release-, Wissens- und Konfigurationsmanagement, um Support für interne und externe Technologiedienste zu leisten.

Rescue ist ein webbasierter Fernsupport- und Kundenservicedienst, der Helpdesk-Mitarbeitern dazu dient, ohne vorinstallierte Software über das Internet Fernsupport zu leisten. Mit Hilfe von Rescue können sich Support- und Servicemitarbeiter über ein Online-Chatfenster mit Benutzern unterhalten, um IT-Probleme zu diagnostizieren und zu beheben. Wenn sie vom Endanwender die entsprechende Genehmigung erhalten, können die Supportmitarbeiter auf den Computer des Benutzers zugreifen, den Desktop anzeigen oder die Kontrolle darüber übernehmen, um die nötigen Supportmaßnahmen auszuführen oder den Endanwender im Gebrauch von Software- und Betriebssystemanwendungen zu schulen.

  • Rescue+Mobile ist ein Add-on für den webbasierten Fernsupportdienst Rescue, welches es Callcenter-Technikern und IT-Experten ermöglicht, aus der Ferne auf iOS-, Android- und BlackBerry-Smartphones und -Tablets zuzugreifen und Support dafür zu leisten.

Rescue Live Lens ist ein browser- und videobasierter Remote-Unterstützungsdienst, mit dem Berater Support für Hardware oder physische Umgebungen leisten können. Bei diesem Dienst können Endanwender über die Kamera eines unterstützten Smartphones oder Tablets Live-Video an Supportmitarbeiter übertragen, damit dieser mit den in die Sitzung integrierte Supporttools Unterstützung leisten kann.

Rescue Live Guide ist ein browserbasiertes Supporttool, mit denen Berater videobasierte Remote-Unterstützung auf einer Webseite leisten können. Mit Rescue Live Guide können Berater gemeinsam mit dem Endanwender in Echtzeit auf einer Webseite navigieren.

RescueAssist (siehe GoToAssist Remote Support oben)

GoTo Resolve ist ein webbasierter Fernsupport-, Zugriffs-, Management-, und Ticketing-Dienst, der von Helpdesk-Fachleuten zur Unterstützung interner und externer Anwender und Geräte verwendet wird. Auf die Geräte kann mit und ohne vorab installierte Software und unter Verwendung von Bildschirmanzeige-, Kontroll-, Diagnose-, Chat- und zusätzlichen Eigenschaften zur Lösung technischer Probleme aus der Ferne zugegriffen werden. Supportanfragen können über verschiedene Helpdesk-Dienste mit der Ticketing-Funktion eingereicht und verwaltet werden, die Workflow-Eigenschaften, wie zum Beispiel die Priorisierung, den Status, das Kommentieren von Tickets und mehr, beinhaltet.

  • GoTo Resolve Mobile Add-On ist ein zusätzlicher GoTo-Resolve-Dienst, der es Helpdesk-Fachleuten ermöglicht, aus der Ferne ausgewählte Mobilgeräte anzusehen und in bestimmten Fällen zu kontrollieren und auszuwählen.
  • GoTo Resolve Camera Share Add-On ist ein Zusatz zum GoTo-Resolve-Dienst und ein visueller Anleitungsdienst, bei dem Endanwender über die Kamera eines unterstützten Smartphones oder Tablets Live-Video an Supportmitarbeiter übertragen können, damit diese mit den in die Sitzung integrierte Supporttools Unterstützung leisten können.
  • GoPilot ist ein KI-Assistent für GoTo Resolve, der dafür konzipiert ist, Ihnen Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Endpunkte zu liefern, die Diagnostik zu automatisieren, Benutzer durch Lösungen zu führen und zu lernen, damit zukünftige Unterbrechungen vermieden werden. GoPilot ist kein optionaler Zusatz, sondern eine Komponente des Dienstes, den alle GoTo-Resolve-Kunden erhalten. Für Ihre Nutzung von GoPilot gelten die GoTo KI-Bedingungen, die unter https://www.goto.com/company/legal/ai-terms abrufbar sind.

Nutzung von Kundeninhalten durch GoTo. Kunden, die GoTo Resolve nutzen, erklären sich damit einverstanden, dass GoTo aus den folgenden Gründen auf Ihre Inhalte zugreifen darf, und Sie GoTo anweisen, Ihre Inhalte für diese Zwecke zu verarbeiten: (a) zum Trainieren von Modellen zur Verwendung durch die Dienste und KI-fähigen Funktionen, es sei denn, der Kunde hat der Bereitstellung von Inhalten für dieses Training widersprochen; (b) für Forschungs- und Entwicklungszwecke und/oder zur Verbesserung der Dienste und Funktionen von GoTo; und (c) wie anderweitig in den Nutzungsbedingungen dargelegt. GoTo behält sämtliche Eigentumsrechte an allen aggregierten Ergebnissen maschinellen Lernens.

Miradore ist eine geräteübergreifende Enterprise-Mobility- und Unified-Endpoint-Managementlösung, mit der IT-Teams Benutzer über eine Vielzahl von Geräten (z. B. iOS, Android, Windows und MacOS) verwalten können. Sie ist so konzipiert, dass sie es IT-Profis ermöglicht, auf dem neuesten Stand über ihre Geräteflotte zu bleiben, die Geräteverwaltung betriebssystemübergreifend zu automatisieren, Anwendungen zu verteilen und Fernsupport für Gerätebenutzer zu leisten.

  • Miradore-Überschreitungen: Wir behalten uns das Recht auf Überwachung Ihrer Nutzung vor, und falls Sie das in Ihrer Miradore-Bestellung zugewiesene Gerätenutzungslimit überschreiten („Gerätelimits“), zahlen Sie für alle Überschreitungen gemäß einer zugehörigen Rechnung, die wir jederzeit ausstellen können.
  • Miradore-Verlängerungen. Wir behalten uns ferner das Recht vor, Ihre Gerätelimits bei Verlängerung auf Grundlage Ihrer vergangenen Nutzungsstatistiken anzupassen, um das Abonnement an Ihre tatsächliche Nutzung anzugleichen. In Fällen, in denen die Anpassung an die Gerätelimits eine wesentliche Erhöhung gegenüber dem vorherigen Abonnementzeitraum darstellt, können wir Sie nach eigenem Ermessen auffordern, einen Verlängerungsauftrag zu unterzeichnen, der die überarbeiteten Gerätelimits und alle zugehörigen Preisänderungen umreißt. Sie erkennen an, dass Sie ungeachtet dessen, ob wir einen unterzeichneten Verlängerungsauftrag von Ihnen verlangen, bei Verlängerung zur Zahlung aller Erhöhungen der Gerätelimits verpflichtet sind.

Identitäts- und Zugriffsverwaltung

Central ist eine webbasierte Verwaltungskonsole, die es IT-Experten ermöglicht, auf Ferncomputer zuzugreifen, sie zu verwalten und zu überwachen, Softwareupdates und Patches zu installieren, IT-Aufgaben zu automatisieren und hunderte Versionen von Virenschutzsoftware auszuführen.

Pro gewährt den Benutzern von jedem internetfähigen Computer sowie den meisten Smartphones und Tablets aus den sicheren Zugriff auf Ferncomputer oder andere internetfähige Geräte. Nachdem die Hostsoftware auf einem Gerät installiert wurde, kann der Benutzer aus der Ferne von einem anderen internetfähigen Gerät auf den Desktop, die Dateien, die Anwendungen und die Netzwerkressourcen dieses Gerätes zugreifen.

GoToMyPC ermöglicht den interaktiven und sicheren browserbasierten Fernzugriff auf alle Desktopanwendungen eines Hostcomputers (auch nicht webbasierte Anwendungen) von jedem mit dem Internet verbundenen Mac oder PC bzw. jedem kompatiblen Mobilgerät aus. Der Zugriff erfolgt über einen skalierbaren Viewer, der von einem Browser mit Internetverbindung aus gestartet wird. GoToMyPC erfordert keine Software-Installation oder Änderung der Netzwerkkonfiguration. Der Zugriff auf das Konto wird durch doppelte Passwörter und End-to-End-Benutzerauthentifizierung geschützt.